Abgabefrist bis Ende April

Grundsteuer-Säumigen drohen Strafen

Bis Ende April muss in Bayern die Grundsteuererklärung abgegeben werden.

Bis Ende April muss in Bayern die Grundsteuererklärung abgegeben werden.

(Quelle: Foto: Bernd Weißbrod/dpa)

Für viele ist es ohnehin ein ganz schwerer Akt, die Grundsteuererklärung überhaupt vollständig einzureichen. Deshalb hat Bayern im Alleingang die Frist verlängert: Im Freistaat wird die Abgabe erst Ende April fällig. Wer auch bis dahin nicht abgibt, muss mit Sanktionen vom Finanzamt rechnen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.