
Bis Ende April muss in Bayern die Grundsteuererklärung abgegeben werden.
Für viele ist es ohnehin ein ganz schwerer Akt, die Grundsteuererklärung überhaupt vollständig einzureichen. Deshalb hat Bayern im Alleingang die Frist verlängert: Im Freistaat wird die Abgabe erst Ende April fällig. Wer auch bis dahin nicht abgibt, muss mit Sanktionen vom Finanzamt rechnen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.