Polizei erinnert

Betrunken Auto fahren wird teuer


Bis 0,5 Promille alles ok? So einfach ist es im Straßenverkehr nicht. Nur mit 0,0 Promille sind Autofahrer rechtlich immer auf der sicheren Seite. Ob Volksfestbesucher tatsächlich nüchtern fahren, möchte die Straubinger Polizei verstärkt kontrollieren. (Symbolbild)

Bis 0,5 Promille alles ok? So einfach ist es im Straßenverkehr nicht. Nur mit 0,0 Promille sind Autofahrer rechtlich immer auf der sicheren Seite. Ob Volksfestbesucher tatsächlich nüchtern fahren, möchte die Straubinger Polizei verstärkt kontrollieren. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Beim Vorglühen, im Zelt oder bei den Aftershow-Partys: Im Gäubodenvolksfest wird schon mal die ein oder andere Mass zu viel getrunken. Alkohol am Steuer ist da ein absolutes No-Go. In diesem Überblick zeigen wir, welche Promillegrenzen im Straßenverkehr gelten. Was ist ok, was ordnungswidrig und wo beginnt die absolute Fahruntüchtigkeit? Und: Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Die Polizeiinspektion Straubing weist zudem darauf hin, dass die E-Scooter im Stadtgebiet Kraftfahrzeuge sind. Deshalb gelten für die Benutzung dieselben Grenzwerte wie beim Autofahren.

Wie das Polizeipräsidium Niederbayern mitteilt, kennt die deutsche Verkehrsordnung fünf wichtige Grenzwerte. Diese werden im Folgenden näher erläutert:

0,0 Promille

Für Fahranfänger gilt innerhalb der gesetzlichen Probezeit und bis zum 21. Lebensjahr ein absolutes Alkoholverbot. Werden sie doch angeheitert oder betrunken am Steuer erwischt, droht ihnen auf jeden Fall eine kostenpflichtige Nachschulung. Außerdem wird die Probezeit um zwei weitere Jahre verlängert. Je nach dem Grad der Alkoholisierung (siehe die folgenden Grenzwerte) kommen eventuell auch noch weitere Strafen dazu.

0,3 Promille

Ab diesem Wert kann das Verursachen eines Unfalls strafrechtliche Konsequenzen haben. Auch Ausfallerscheinungen im Verkehr (zum Beispiel Schlangenlinien) sind bereits mit 0,3 Promille strafbar. Das gilt auch für Fahrräder.

0,5 Promille

Der wohl wichtigste Grenzwert. Wer sich mit 0,5 Promille ans Steuer setzt und bei einer Kontrolle erwischt wird, muss zahlen. Auch, wenn er seinen Wagen voll unter Kontrolle hat und keinerlei Auffälligkeiten zeigt. Denn hier beginnt der Bereich der Ordnungswidrigkeit. Beim ersten Verstoß werden 500 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot fällig, sowie zwei Punkte in Flensburg. Beim zweiten Verstoß erhöht sich das Bußgeld auf 1.000 Euro und das Fahrverbot auf zwei Monate. Wer wiederholt auffällig wird, muss sogar mit 1.500 Euro und drei Monaten Fahrverbot rechnen.

1,1 Promille

Mit 1,1 Promille gelten Autofahrer als absolut fahruntüchtig. Ab dann ist Autofahren unter Alkoholeinfluss keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat. Neben Punkten und dem Entzug des Führerscheins steht dann auch eine Geld- oder sogar eine Haftstrafe im Raum.

1,6 Promille

Ab diesem Wert ist auch das Führen von nicht motorisierten Fahrzeugen (zum Beispiel Fahrrädern) verboten. Wer trotzdem fährt, begeht eine Straftat. Ergo müssen auch betrunkene Radfahrer mit Punkten und Bußgeldern rechnen. Radeln unter Alkoholeinfluss kann außerdem auch den Führerschein für's Auto kosten.

Und wie verhält es sich mit Drogen?

Drogenkonsum im Straßenverkehr steht genauso unter Strafe. Im Gegensatz zum Alkohol gibt es bei Drogen allerdings keine einheitlichen Grenzwerte, da deren Konsum nicht messbar ist. Das Gesetz unterscheidet deswegen hier nur in zwei Bereiche: Wer unter dem Einfluss illegaler Drogen fährt, aber niemanden gefährdet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Er muss mit bis zu 1.500 Euro Bußgeld und drei Monaten Fahrverbot rechnen. Sobald aber drogenbedingte Fahrfehler oder sogar Gefährdungen hinzukommen, handelt es sich um eine Straftat. Dann sind je nach Schwere eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft möglich.