Meinung

Gerichtsentscheidung

Es war klar, dass das Rad-Volksbegehren nicht durchgeht


Zu feiern gibt es für die Initiatoren des Volksbegehrens jetzt eher wenig.

Zu feiern gibt es für die Initiatoren des Volksbegehrens jetzt eher wenig.

Eine Überraschung ist es nicht, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) am Mittwoch das Rad-Volksbegehren für unzulässig erklärte. Natürlich dürfen im Freistaat nicht andere Verkehrsregeln als im Rest der Bundesrepublik gelten.

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