EuGH

Erneutes Urteil: Polnische Justizreform verstößt gegen EU-Recht


Nachdem die EU-Kommission geklagt hatte, urteilte der Europäische Gerichtshof noch einmal über die Justizreform.

Nachdem die EU-Kommission geklagt hatte, urteilte der Europäische Gerichtshof noch einmal über die Justizreform.

Der Richter las das Urteil auf Polnisch vor, immerhin sollte es vor allem und zuerst die rechtskonservative Regierung in Warschau erreichen: Deren 2019 umgesetzte Justizreform verstößt gegen EU-Recht. Das verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) am gestrigen Montag in Luxemburg und gab damit einer Klage der EU-Kommission statt. Handelt es sich um die finale Niederlage für Polen in Sachen Unabhängigkeit und Privatleben von Richtern? Insbesondere die inzwischen abgeschaffte Disziplinarkammer, so etwas wie das Herzstück der von der PiS-Partei (Recht und Gerechtigkeit) initiierten Justizreformen, habe die richterliche Unabhängigkeit untergraben. Kritiker monieren, dass trotz der mittlerweile vorgenommenen Änderungen am Originalgesetz die Richter weiterhin nicht in der Lage sind, unabhängig zu agieren aus Angst vor Strafen oder Maßnahmen wie einer Zwangsversetzung oder einer Verabschiedung in den vorzeitigen Ruhestand. Die polnischen Regeln gewährleisteten keinen Zugang zu einem unabhängigen und unparteiischen Gericht, hieß es am Montag.

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