Amtsgericht Cham

Soldat verweigert Covid-Impfung


Die Richterin spricht den Angeklagten der Gehorsamsverweigerung schuldig.

Die Richterin spricht den Angeklagten der Gehorsamsverweigerung schuldig.

Wer Dienst mit der Waffe leistet, dem muss klar sein, dass seine bürgerlichen Grundrechte eingeschränkt werden können. Ein Beispiel dafür ist die Duldungspflicht, die von Soldaten verlangt, ärztliche Maßnahmen gegen ihren Willen vornehmen zu lassen. Seit November 2021 zählt zu diesen ärztlichen Maßnahmen auch die Covid-Impfung. Weil ein Soldat der Rodinger Kaserne sich trotz mehrerer Anordnungen seines Disziplinarvorgesetzten nicht impfen ließ, handelte er sich wegen Gehorsamsverweigerung eine Geldstrafe von 3.300 Euro ein.

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