
Ein Bild, das während der Hochphase der Pandemie zum Alltag gehörte: Polizisten haben Bürger kontrolliert, die trotz der verhängten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen unterwegs waren. Die Wohnung durfte nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Konnte ein solcher nicht nachgewiesen werden, wurde ein Bußgeld fällig.
Kürzlich hat das Bundesverwaltungsgericht die bayerischen Corona-Ausgangsbeschränkungen, die für April 2020 getroffen worden waren, für unverhältnismäßig erklärt. Damit einhergehend steht nun die Frage im Raum, ob und in welchem Maß Bußgelder, die in diesem Zeitraum verhängt wurden, möglicherweise rückerstattet werden.