Impfpflicht im Gesundheitswesen

BRK-Kreisgeschäftsführer: "Tut weh, auch wenn nur fünf Prozent wegbrechen"


Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.

Ein Pfleger eines Pflegeheims schiebt eine Bewohnerin mit einem Rollstuhl.

Die gesetzliche Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitswesen ist beschlossene Sache. Als Stichtag gilt der 15. März. Bis dahin soll der Arbeitgeber einen Nachweis bekommen. Als vollständig geimpft gilt, wer entweder die Erst- und Zweitimpfung oder die Erstimpfung und den Genesenenstatus nachweisen kann. Der Kreisgeschäftsführer beim BRK Deggendorf, Gerhard Gansl, erklärt, wie dieser Modus zu verstehen ist.

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