Straubing: 2G-Regel im Einzelhandel

Nur noch Geimpfte und Genesene dürfen shoppen


Ab Mittwoch gilt die 2G-Regel im Einzelhandel. Davon sind jedoch Einkäufe des täglichen Bedarfs ausgeschlossen.

Ab Mittwoch gilt die 2G-Regel im Einzelhandel. Davon sind jedoch Einkäufe des täglichen Bedarfs ausgeschlossen.

Ab Mittwoch gilt aufgrund der Corona-Pandemie flächendeckend die 2G-Regel im Einzelhandel. Das bedeutet: Nur wer einen gültigen Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzeigen kann, darf in ein Geschäft. Jeder Kunde muss kontrolliert werden, so sieht es die neue Vorschrift der Bayerischen Staatsregierung vor.

"Ausgenommen von der Regelung sind Einkäufe für den täglichen Bedarf", sagt Johannes Zeindlmeier von der Werbegemeinschaft. Der Impf- oder Genesenenstatus muss hier nicht kontrolliert werden.

Darunter fallen beispielsweise der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Bau- und Gartenmärkte (auch der Weihnachtsbaumverkauf) sowie der Großhandel. Hier kann unter den geltenden Abstands- und Hygieneregeln ohne Kontrollen verkauft werden.

"In einem Modegeschäft zum Beispiel wird man am Eingang seinen Impfausweis herzeigen müssen." Die Kontrollen seien jetzt überall verpflichtend. "Hoffentlich für nicht allzu lange Zeit", meint Zeindlmeier, da der Einzelhandel bereits unter der Zurückhaltung der Käufer leide.