Rundfunkgebühren

Befreiung gilt nicht für ganze WG


Bafög-Empfänger können sich auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreien lassen.

Bafög-Empfänger können sich auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreien lassen.

Von mit Material der dpa

Studenten können auch beim Rundfunkbeitrag sparen: Wenn sie Bafög beziehen, können sie sich auf Antrag von der Zahlung befreien lassen. Wer in einer Wohngemeinschaft lebt, muss aber aufpassen. Denn die Befreiung gilt nur für den Bafög-Empfänger, nicht für alle Bewohner, erklärt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Studenten sollten deshalb bereits beim Einzug in eine WG klären, ob sie befreit werden können, raten die Verbraucherschützer. Bei der Anmeldung zum Rundfunkbeitrag geben sie dies dann an. Von einer Befreiung des Mitbewohners können sie jedoch nicht profitieren. Der Beitrag fällt grundsätzlich für jede Wohnung an. Eine WG zahlt nur dann keine Rundfunkgebühr, wenn alle Mitbewohner befreit sind.

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