Rundfunkgebühren
Befreiung gilt nicht für ganze WG
13. September 2019, 17:17 Uhr aktualisiert am 13. September 2019, 17:17 Uhr
Studenten können auch beim Rundfunkbeitrag sparen: Wenn sie Bafög beziehen, können sie sich auf Antrag von der Zahlung befreien lassen. Wer in einer Wohngemeinschaft lebt, muss aber aufpassen. Denn die Befreiung gilt nur für den Bafög-Empfänger, nicht für alle Bewohner, erklärt die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern. Studenten sollten deshalb bereits beim Einzug in eine WG klären, ob sie befreit werden können, raten die Verbraucherschützer. Bei der Anmeldung zum Rundfunkbeitrag geben sie dies dann an. Von einer Befreiung des Mitbewohners können sie jedoch nicht profitieren. Der Beitrag fällt grundsätzlich für jede Wohnung an. Eine WG zahlt nur dann keine Rundfunkgebühr, wenn alle Mitbewohner befreit sind.
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