Bluttat in Freyung

Wiederaufnahmeverfahren gegen Dominik R. ist zulässig


Dominik R. bei der damaligen Gerichtsverhandlung. Er hatte gestanden, seine Ex-Freundin erstochen zu haben.

Dominik R. bei der damaligen Gerichtsverhandlung. Er hatte gestanden, seine Ex-Freundin erstochen zu haben.

Von Redaktion idowa

Im November 2017 wurde Dominik R. vom Landgericht Passau zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt, weil er seine Ex-Freundin und Mutter seines Kindes getötet hatte. Das Urteil lautete damals auf Totschlag. Die Staatsanwaltschaft will das Verfahren wegen neuer Erkenntnisse jedoch wieder aufnehmen. Nun gibt es ein erstes Zwischenergebnis: Der Antrag ist prinzipiell zulässig.

Das teilte das Landgericht Deggendorf am Dienstag mit. Die aktuelle Entscheidung besagt aber lediglich, dass der Antrag der gesetzlich vorgeschriebenen Form entspricht und einen anerkannten Wiederaufnahmegrund enthält. Sprich: Formal sauber ist. Ob der Wiederaufnahmeantrag auch begründet ist und es tatsächlich zu einer erneuten Verhandlung gegen Dominik R. kommt, entscheidet das Gericht erst zu einem späteren Zeitpunkt. Der Beschluss wird nun zunächst den Verteidigern des Verurteilten zugestellt. Sie haben dann zwei Wochen Zeit, sich dazu zu äußern.

Wie mehrmals berichtet hatte Dominik R. am 27 Oktober 2016 seine Ex-Freundin und Mutter seines Sohnes in Freyung durch mehrere Messerstiche getötet. Die Staatsanwaltschaft erhob damals Anklage wegen Mordes, verurteilt wurde Dominik R. allerdings wegen Totschlags. Mittlerweile steht jedoch fest, dass zwei Zeugen bei dem Prozess falsche Angaben gemacht haben. Sie sollen schon damals gewusst haben, dass die Getötete im Schlaf erstochen wurde. Damit wäre das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Dieses Wissen sollen sie vor Gericht allerdings verschwiegen haben. Dafür wurden sie mittlerweile vom Amtsgericht Passau wegen falscher uneidlicher Aussage verurteilt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass das Urteil gegen Dominik R. bei einer wahrheitsgemäßen Aussage der Zeugen anders ausgefallen wäre und hat deswegen die Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt.