Bayern

Schanigärten öffnen wieder: Der Münchner Sommer rückt nahe

Überall in der Stadt werden in diesen Tagen wieder die Schanigärten aufgebaut


Bunt ist es schon, jetzt braucht es nur noch sommerliche Abende und durstige Gäste: Geyerwally-Barchefin Zora SIebauer in ihrem Sommer-Reich.

Bunt ist es schon, jetzt braucht es nur noch sommerliche Abende und durstige Gäste: Geyerwally-Barchefin Zora SIebauer in ihrem Sommer-Reich.

Von fm, bw

Nein, mit Sommergefühlen hatten die letzten Tage wahrlich nichts zu tun. Und doch: Mit ein bisserl Fantasie kann man sich hineinfühlen in die warmen Münchner Monate. Und das nicht nur, weil es abends wieder schön lange hell ist. Überall in der Stadt wird derzeit am Sommergefühl gewerkelt.

Denn: Die Schanigärten kommen zurück. Seit dem Samstag, also seit Anfang April, dürfen die Wirte wieder die Parkplätze vor ihren Wirtschaften übernehmen (siehe Kasten rechtsi). Und: Sie machen davon gleich fleißig Gebrauch.

Klar, viele Gäste waren am Wochenende noch nicht wirklich zu sehen, aber: Es ist alles angerichtet - oder zumindest schon fast. Wie beim "Kaiser Otto" in der Westermühlstraße, wo gestern noch geschraubt wurde. Drüben beim "München 72" stehen schon bunte Tische und Stühle auf den In-den-nächsten-Monaten-nicht-mehr-Parkplätzen.

Vor dem München 72 fehlen nur noch Sonnentage

Vor dem München 72 fehlen nur noch Sonnentage

Vielleicht wird es ja doch in dieser Woche schon mal ein bisschen schön. Und alle, außer denen, die einen Parkplatz suchen, freuen sich, dass die Chancen auf einen freien Tisch in der Freiluft-Gastronomie endlich wieder deutlich steigen.

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So bekommen Wirte einen Schanigarten

Alle Wirtschaften, die in den letzten Jahren schon einen Schanigarten betrieben haben, behalten ihre Dauergenehmigung auch in diesem Jahr, von April bis 31. Oktober. Wirte, die 2022 keinen Schanigarten aufgebaut haben, müssen einen Neuantrag stellen. Genehmigt werden die Freischankflächen auf Parkplätzen nur an Straßenzügen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und in Tempo-30-Zonen, sofern zwischen Gehweg und den Parkplätzen kein Radweg liegt. In Straßen mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h sind Schanigärten nur erlaubt, wenn zwischen der Freischankfläche und der Straße ein Radstreifen verläuft. Einen Abstand von fünf Metern hinter Straßeneinmündungen, Kreuzungen, Zebrastreifen, Ampeln, Bahnübergängen und Bushaltestellen müssen die Wirte einhalten. Nicht genehmigt werden Freischankflächen vor Ein- und Ausfahrten von Grundstücken sowie an Trambahnschienen. Bei einem Neuantrag ist eine Verwaltungsgebühr von 180 Euro für die Wirte fällig sowie zusätzlich eine Sondernutzungsgebühr. Diese richtet sich nach der jeweiligen Straßengruppe und beträgt pro Quadratmeter zwischen 16 und 77 Euro.