Landgericht München II

Prozess um Dreifachmord: Hohe Jugendstrafen gefordert

Vor dem Landgericht München II neigt sich der Prozess um den mutmaßlichen Dreifachmord von Starnberg dem Ende zu. Die Staatsanwaltschaft schildert die entsetzlichen Details der Tat - und kommt zu ungewöhnlichen Forderungen.


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Einer von zwei wegen Mordes angeklagten Männern wird in den Hochsicherheitsgerichtssaal geführt.

Im Prozess um einen Dreifachmord in Starnberg fordert die Staatsanwaltschaft hohe Jugendstrafen wegen Mordes für die beiden Angeklagten. Die Staatsanwältin sprach sich am Montag in ihrem Plädoyer für jeweils 13 Jahre und sechs Monate Haft und den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung aus.

"Gute Freunde kann niemand trennen - außer wenn einer der Freunde dringend Geld braucht", sagte Staatsanwältin Julia Wiesenbauer vor dem Landgericht München II. "Dann hört auch die beste Freundschaft auf."

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der inzwischen 22 Jahre alte Hauptangeklagte im Januar 2020 seinen Freund und dessen Eltern erschoss. Angeklagt ist er unter anderem wegen dreifachen Mordes. Sein 21 Jahre alter Mitbewohner soll den Mord am gemeinsamen Kumpel mit geplant und den Haupttäter zum Tatort gefahren haben. Er steht wegen Mordes in einem Fall vor Gericht.

Der Hauptangeklagte hat die Taten - im Gegensatz zu seinem Mitangeklagten - im Prozess gestanden und zugegeben, dass er durch die Morde auch an die Waffen kommen wollte, die sein Kumpel illegal besaß, um sie für viel Geld zu verkaufen.

Außerdem habe er einen Amoklauf verhindern wollen, den sein Freund in einem Einkaufszentrum geplant habe. Dass es diese Pläne für das schwere Verbrechen gab, bezweifelte die Staatsanwaltschaft nicht. Dies "rechtfertigt die Tat aber nicht im Ansatz", hieß es im Schlussplädoyer der Anklagebehörde.

Die Tat aus dem Januar 2020 hatte auch darum Schlagzeilen gemacht, weil die Ermittler zunächst auf einer falschen Spur waren und davon ausgegangen waren, der junge Mann habe zunächst seine Eltern und dann sich selbst erschossen.

Eigentlich gilt im Jugendstrafrecht auch bei Mord eine Höchststrafe von zehn Jahren. Werden Heranwachsende - also Menschen im Alter von 18, 19 und 20 - aber nach Jugendstrafrecht verurteilt, sind in seltenen Fällen bei Mord mit besonderer Schwere der Schuld aber bis zu 15 Jahre möglich.