Bayern

Neue Prozesstage angesetzt

Wahlfälschung: Verfahren geht im März weiter


Die Kammer um Richter Georg Kimmerl hatte das Verfahren nach dem Entschluss der Anklage ausgesetzt. (Symbolbild)

Die Kammer um Richter Georg Kimmerl hatte das Verfahren nach dem Entschluss der Anklage ausgesetzt. (Symbolbild)

Der Prozess um die Geiselhöringer Wahlfälschung wird im März 2019 fortgesetzt. Das hat das Landgericht Regensburg am Donnerstag bekannt gegeben. Zwischen dem 15. März und dem 24. Mai wird an 14 Tagen verhandelt. Zur Vernehmung sind vorerst elf Zeugen und ein Sachverständiger geladen. Es ist offen, ob danach schon ein Urteil fallen kann oder noch weitere Termine angesetzt werden müssen.

Auf der Anklagebank sitzt mit Karl B. ab März nur noch ein Beschuldigter. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, 2014 mit unlauteren Mitteln in Wahlen eingegriffen zu haben - der Spargel- und Beerenbauer bestreitet das.

Die Stadtrats- und Bürgermeisterwahl in Geiselhöring sowie die Kreistagswahl im Landkreis Straubing-Bogen wurden annulliert; mehr als 70.000 Bürger mussten nachwählen. Der Grund: In einigen Briefwahlbezirken waren Unregelmäßigkeiten aufgetreten. Laut der Anklage soll B. Wahlzettel manipuliert und Erntehelfer bei ihrer Wahl beeinflusst haben, um das Wahlergebnis seiner Frau und weiterer CSU-Kandidaten zu verbessern. Die Anklage gegen ihn lautet deshalb auf Wahl- und Urkundenfälschung. Zudem wird ihm das Verleiten zur Abgabe falscher eidesstattlicher Versicherungen zur Last gelegt.

Die Hauptverhandlung zu dem Verfahren ist derzeit ausgesetzt. Eröffnet hatte es die Kammer bereits im Oktober - damals noch mit vier Angeklagten. Drei rumänische Mitangeklagte einigten sich mit der Anklage auf eine Einstellung des Verfahrens. Zur Auflage machte ihnen die Staatsanwaltschaft Geldzahlungen und geständige Einlassungen. Diese belasteten B. schwer, denn sie stützen in weiten Teilen die Anklageschrift.

Oberstaatsanwältin Christine Müller stimmte einer Einstellung des Verfahrens gegen Karl B., für den nach wie vor die Unschuldsvermutung gilt, deshalb nicht zu. Bei ihm stehe die mögliche Schwere der Schuld sowie das öffentliche Interesse entgegen. Die Wahlmanipulation sei ein deutschlandweit einzigartiger Fall, der einer weiteren Beweisaufnahme bedürfe, argumentierte die Oberstaatsanwältin.

Die Kammer um Richter Georg Kimmerl setzte das Verfahren nach dem Entschluss der Anklage aber aus. Die Staatsanwälte hatten es vor der Hauptverhandlung nämlich zum wiederholten Mal versäumt, die Verteidigung auf Beweismittel beziehungsweise deren vereinfachte Handhabe aufmerksam zu machen. Der Grundsatz des fairen Verfahrens sei so nicht erfüllt, sagte Kimmerl am 15. Oktober 2018. Die Verteidigung von Karl B. hat deswegen noch bis März Zeit, die 27 Gigabyte an Beweismitteln mit einer Suchmaschine durchzusehen.