Landgericht

Mutter und neuer Partner zwingen Tochter zur Prostitution

Eine Mutter hat nach Überzeugung des Schweinfurter Landgerichts ihre Tochter gemeinsam mit ihrem Partner zur Prostitution gezwungen. Nun erging ein Urteil gegen die beiden.


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«Landgericht» und «Amtsgericht» ist über dem Eingang vom Landgericht in Schweinfurt zu lesen.

Ein Mädchen ist laut einem Gerichtsurteil vom Partner seiner Mutter missbraucht und später von ihm und der Mutter zur Prostitution gezwungen worden - nun müssen sie dafür hinter Gitter. Das Landgericht Schweinfurt hat die 51-jährige Mutter zu zwei Jahren und neun Monaten und den 54 Jahre alten Mann zu vier Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Der Mann hat nach Überzeugung der Richter die heute 24-jährige Tochter als Jugendliche etliche Male sexuell missbraucht. Als sie im jungen Erwachsenenalter war, nötigten die Mutter und deren Lebensgefährte sie laut dem Urteil zur Prostitution. In dem Prozess am Schweinfurter Landgericht sagte die 24 Jahre alte mutmaßliche Geschädigte gegen ihre eigene Mutter und deren Lebensgefährten aus. Da es um das Intimleben des Opfers ging, fanden große Teile der Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der angeklagte Mann hat sich nach Erkenntnissen der Ermittler zwischen etwa 2013 und 2016 im Raum Hammelburg (Landkreis Bad Kissingen) an der damals minderjährigen Tochter seiner Partnerin vergangen. Zudem habe er das Mädchen später im Internet für sexuelle Dienstleistungen angeboten. Die Mutter ließ dies laut Anklage zu, aus Angst verlassen zu werden. Sie hat demnach ebenfalls als Prostituierte gearbeitet. Beide Frauen - Mutter und Tochter - fühlten sich laut Anklage vom Angeklagten finanziell abhängig.

Die junge Frau trat in dem Prozess auch als Nebenklägerin auf. Ihr Anwalt hatte gewünscht, dass seine Mandantin nicht umfassend vor Gericht aussagen muss, sondern das zunächst ein Video einer bereits erfolgten Aussage abgespielt wird. Diesem Wunsch kam der Vorsitzende Richter allerdings nicht nach, die Frau musste mehrere Stunden mit ihren mutmaßlichen Peinigern zusammen im Gerichtssaal sitzen. Sie wurde durch den Prozess psychologisch begleitet (Az: 1 KLs 8 Js 14058/21). Ob Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt wurden, war zunächst unklar.