Bayern

Joggerinnen-Mörder scheitert in letzter Instanz

Urteil mit Breitenwirkung: Menschengerichtshof bestätigt Sicherungsverwahrung


Der Angeklagte (r.) kämpfte sich - hier 2011 vor dem Landgericht Regensburg - mit Verteidiger Adam Ahmed (l.) durch sämtliche Instanzen zum EGMR - erfolglos. In der Sicherungsverwahrung sah er seine Menschenrechte verletzt.

Der Angeklagte (r.) kämpfte sich - hier 2011 vor dem Landgericht Regensburg - mit Verteidiger Adam Ahmed (l.) durch sämtliche Instanzen zum EGMR - erfolglos. In der Sicherungsverwahrung sah er seine Menschenrechte verletzt.

Von Redaktion Regionales

Er ist als der Joggerinnen-Mörder von Kelheim in die Justizgeschichte eingegangen. Nun hat sich das deutsche System zum Schutz vor gefährlichen Straftätern erneut vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte bewährt. Der verurteilte Mörder, der durch seine Sicherungsverwahrung seine Menschenrechte verletzt sah, scheiterte am Dienstag endgültig vor der Großen Kammer des Straßburger Gerichts.

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