Jahresrückblick

Die Gerichtsprozesse des Jahres in Bayern


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2021 wurden in Ostbayern viele spektakuläre Fälle vor Gericht verhandelt. 

Der Doppelmord von Schwarzach. Der Fall des "Mexiko-Heinz". Und die Gerichtsverhandlungen gegen die Regensburger CSU-Größen Franz Rieger und Christian Schlegl. Auch 2021 wurden in Bayern viele spektakuläre Prozesse geführt. Ein juristischer Jahresrückblick.

Im August 2020 bezahlt eine junge Frau in Plattling ihre Courage mit dem Leben. Als sie ihrem Freund bei einem Streit auf einem Supermarkt-Parkplatz die Stirn bietet, sticht er mit einem Messer auf sie ein. Schwer verletzt schleppt sie sich zu der gemeinsamen Tochter ins Auto, dort versetzt er ihr die letzten Stiche. Der Fall sorgt weit über Plattling hinaus für Entsetzen. Im März muss sich der 29-jährige Täter vor dem Landgericht Deggendorf verantworten. Der Prozess zeichnet das verstörende Bild einer toxischen Beziehung: Die 20-Jährige hatte sich für ihren Freund völlig aus ihrem sozialen Umfeld zurückgezogen und ihre Ausbildung abgebrochen, war sogar zum Islam konvertiert. Doch als sie seinem Willen nicht mehr blind folgen will, kommt es immer öfter zu Streit - der am 6. August ein schreckliches Ende findet. Der 29-Jährige wird schließlich wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Eine besondere Schwere der Schuld sieht das Gericht nicht. 

Die Parteispendenaffäre beschäftigt auch 2021 die Regensburger Gerichte. Ab April muss sich zunächst Christian Schlegl, früherer OB-Kandidat der CSU, juristisch verantworten. Er war wegen auffälliger Parteispenden im Wahlkampf 2014 ins Visier der Ermittler geraten. Vor Gericht bleibt von den Vorwürfen allerdings nicht viel übrig: Schlegl wird lediglich wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung verurteilt, er muss eine Geldstrafe zahlen. Die übrigen Anklagepunkte (Verstöße gegen das Parteiengesetz und vorsätzliche Falschaussage) sieht das Gericht nicht bestätigt. 

Der Doppelmord an zwei Kindern in Schwarzach wird ab Mai juristisch aufgearbeitet. Täter ist ein 37-jähriger Deutsch-Serbe, der getrennt von seiner Ex-Frau lebt. Als die gemeinsamen Kinder bei ihm zu Besuch sind, begeht er die unfassbare Tat: Er fesselt und erstickt den acht Jahre alten Buben und seine sechsjährige Schwester. Seiner Ex-Freundin, von der er getrennt lebt, schreibt er in einem Abschiedsbrief "Ich hoffe, du leidest sehr." Nach der Tat unternimmt er einen Suizidversuch, scheitert jedoch. So findet er sich schließlich in Regensburg vor Gericht wieder. Das Urteil: Lebenslang wegen Mordes. Die Verteidigung hatte 14 Jahre wegen Totschlags gefordert und legt zunächst Revision ein, zieht diese aber zwei Wochen später wieder zurück

Letztes Wort im Mordfall Maria Baumer

Ebenfalls im Mai beginnt vor dem Landgericht Landshut der erneute Prozess um eine Medikamentenverwechslung. 2016 stirbt in einem Heim im Landkreis Dingolfing-Landau ein schwer kranker Patient, nachdem er ein falsches Medikament erhalten hat. Ob die Verwechslung todesursächlich war, lässt sich nicht mehr klären. In einem ersten Verfahren 2019 werden zwei Pfleger und ihre Chefin wegen versuchten Mordes verurteilt. Der Bundesgerichtshof sieht allerdings deutliche Fehler in dem Urteil und verweist den Fall zurück. Nach mehreren Unterbrechungen geht die erneute Verhandlung im November zu Ende, diesmal werden die Angeklagten nur wegen unterlassener Hilfeleistung verurteilt und erhalten jeweils Bewährungsstrafen. 

Der Mordfall Maria Baumer findet am 9. Juni ein Ende: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe weist die Revision des Angeklagten als unbegründet zurück. Das frühere Urteil wird dadurch rechtskräftig. Bereits im Oktober 2020 war der Verlobte der 26-Jährigen in einem Aufsehen erregenden Indizienprozess wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass er die junge Frau im Mai 2012 vergiftete, um für eine neue Beziehung frei zu sein. Die Tote vergräbt er im Wald und meldet sie als vermisst. Erst im Herbst 2013 wird ihre Leiche gefunden. In seinem Urteil stellt das Gericht auch die besondere Schwere der Schuld fest. 

Versuchter Mord in 26 Fällen, schwere Brandstiftung, Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat: Die Vorwürfe im Prozess um die Anschlagsserie auf türkische Läden im oberbayerischen Waldkraiburg von 2020 wiegen schwer. Ein 27-Jähriger hatte dort unter anderem einen Brandsatz in ein Lebensmittelgeschäft geschleudert und so zahlreiche Menschen in Gefahr gebracht. Als Motiv wird fanatischer Salafismus und Hass auf Türken angenommen. Am 23. Juli verurteilt das Oberlandesgericht München den Angeklagten zu neuneinhalb Jahren Haft. Da er an Schizophrenie leidet, ordnen die Richter außerdem seine Unterbringung in einer geschlossenen Psychiatrie an. 

Lebenslänglich für den "Mexiko-Heinz"

In Landshut ist sie berühmt-berüchtigt: Die als "Drachenburg" bekannte Wohnanlage an der Luitpoldstraße. Schlagzeilen macht das Gebäude immer wieder, in diesem Jahr gleich mehrfach: Ab Juni müssen sich die Besitzer der Wohnanlage vor Gericht verantworten. Die Anklagepunkte sind zahlreich, darunter vorsätzliche Insolvenz und vorsätzlicher Bankrott. Der Prozess gestaltet sich zäh, die Fronten verhärten sich im Verlauf von 16 Verhandlungstagen zusehends. Gegen einen der Männer wird das Verfahren schließlich eingestellt, die anderen beiden werden Ende September zu Haftstrafen von zwei Jahren und einem Monat verurteilt. Die Drachenburg ist da bereits leer: Ende Juli ließ die Stadt Landshut sie wegen des desolaten Zustandes räumen

Am 11. September 2020 ertrinkt ein junger Mann unter tragischen Umständen in einem Flutkanal in Weiden. Der grausame Verdacht: Seine Freunde sollen dem betrunkenen 24-Jährigen nicht geholfen und so seinen Tod mitverschuldet haben. Ab dem 15. Juni müssen sie sich deswegen vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Trio Aussetzen mit Todesfolge vor, die Verteidiger wollen einen Freispruch erreichen. Am Ende werden zwei Angeklagte zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, der dritte kommt mit einer Bewährungsstrafe wegen unterlassener Hilfeleistung davon. Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen: Sowohl die beiden Verurteilten als auch die Eltern des Opfers haben Revision eingelegt. 

Als "Mexiko-Heinz" wird er bekannt: Ein 57-jähriger Schwandorfer ersticht am 27. Juni 2020 in Büchelkühn seine ehemalige Lebensgefährtin und deren neuen Partner. Danach flüchtet er er mit dem Fahrrad ins nahe Tschechien, wo er wenige Tage später festgenommen wird. Über ein Jahr später, im Juli 2021, muss er sich vor dem Amberger Schwurgericht wegen zweifachen Mordes verantworten. Vor Gericht dreht der 57-Jährige allen demonstrativ den Rücken zu, machte keine Angaben zur Sache. Das Gericht hat jedoch keinen Zweifel daran, dass er für den Tod zweier Menschen verantwortlich ist. "Mexiko-Heinz" wird zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Auch die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt - die höchste Strafe, die das deutsche Gesetz vorsieht. Nach dem Urteil äußert sich der Angeklagte doch noch: "Alles Lügen hier. Wir gehen in Revision zum Bundesgerichtshof", sagt er. Die Erfolgschancen für ein milderes Urteil bewertet aber sogar sein Verteidiger als eher schlecht.

Der traurige Fall des "Drachenlord"

Sein Pseudonym war zwar "Good Uncle" (Guter Onkel), doch die Taten, für die sich ein Jurist aus Regensburg im September selbst vor Gericht verantworten muss, sind alles andere als gut. Zusammen mit einem weiteren Angeklagten aus Berlin soll er kinderpornografisches Material im Darknet verbreitet haben. Fast 900.000 Dateien listen die Ermittler auf. Weil beide Männer umfassende Geständnisse ablegen, geht der Prozess vor dem Landgericht schnell zu Ende. Der Regensburger muss vier Jahre in Haft, der Berliner - der auch selbst ein Mädchen missbraucht hat - erhält sechs Jahre und zwei Monate. 

Der gewaltsame Tod des Jugendlichen Maurice K. aus Passau beschäftigt im September einmal mehr die Gerichte. Der 15-Jährige stirbt im April 2018 nach einer Schlägerei. Er will sich im Schaukampf mit einem gleichaltrigen Rivalen messen, dann jedoch mischen sich Umstehende in die Prügelei ein. Die Situation eskaliert, Maurice erstickt an seinem eigenen Blut. Der erste Prozess war im Januar 2019 zu Ende gegangen, für einen der Angeklagten will die Staatsanwaltschaft jedoch eine höhere Strafe erreichen. Das Gericht soll prüfen, ob der zur Tatzeit 15-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt werden soll. Die Richter bestätigen jedoch das Urteil aus dem ersten Verfahren - es bleibt bei einer Bewährungsstrafe.

Die Richterin spricht von einem "traurigen Beispiel dafür, welche Folgen Hass und Mobbing im Internet haben": Im Oktober muss sich der bayerische Youtuber "Drachenlord" wegen gefährlicher Körperverletzung in Nürnberg vor Gericht verantworten. Seit Jahren streitet er sich mit seinen Gegnern - "Hatern" im Netz-Jargon - auch in der realen Welt. Regelmäßig tauchen sie vor seinem Haus im mittelfränkischen Altschauerberg auf und provozieren ihn. Die Polizei muss nach eigenen Angaben mehrmals täglich anrücken, meist wegen Ruhestörungen oder Hausfriedensbruch. Und auch der "Drachenlord" teilt bisweilen kräftig aus. Weil er bei einer Auseinandersetzung handgreiflich wurde, wird er selbst wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt - und verurteilt. Zwei Jahre Haft, keine Bewährung. Dagegen haben sowohl der Youtuber als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Der "Drachenlord" möchte einer Haftstrafe entgehen, die Staatsanwaltschaft eine härtere Strafe erreichen. 

Spion aus Landshut enttarnt

Anfang November muss sich auch der CSU-Abgeordnete Franz Rieger im Zuge der Regensburger Parteispendenaffäre verantworten. Ihm wird Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung vorgeworfen. Laut Anklage soll Rieger einen Unternehmer im Wahlkampf mit den Worten "Sie wissen schon, wer in Zukunft über die Bauprojekte und die Baugenehmigungen entscheidet" zur einer fünfstelligen Spende gedrängt haben. Rieger selbst räumt die Vorwürfe ein, spricht aber von einer unglücklichen Formulierung. Er habe nie jemanden erpressen wollen. Das Gericht sieht das anders und verurteilt den Politiker zu einer hohen Geldstrafe - 300 Tagessätze à 400 Euro. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig: Rieger hat angekündigt, in Revision gehen zu wollen. Sein Mandat im Landtag behält er. 

Eine angespannte Mutter-Tochter-Beziehung endet im Herbst 2020 im Mainburger Ortsteil Puttenhausen in einer Tragödie: Eine psychisch kranke Frau verliert die Nerven und sticht ihre Mutter mit einem Küchenmesser nieder - die 61-Jährige verblutet. Im Dezember steht die 33-Jährige dafür vor dem Landgericht Regensburg. Den Vorwurf des Mordes sieht der Richter nicht als erfüllt an, er verurteilt die Frau wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft. Zudem ordnet er die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. 

Spionage gehört nicht gerade zu den Anklagepunkten, mit denen sich Gerichte in Bayern häufig auseinandersetzen müssen. Ein Landshuter und seine Ehefrau müssen sich jedoch genau deswegen verantworten. Sie sollen im Auftrag von China Spionage betrieben und Informationen geliefert haben. Als der Fall im Sommer auffliegt, macht er international Schlagzeilen. Das Verfahren gegen die beiden läuft in weiten Teilen geheim ab, am 13. Dezember werden beide vom Oberlandesgericht München I zu Bewährungsstrafen von zwei beziehungsweise eineinhalb Jahren verurteilt. 

NSU-Mammutprozess abgeschlossen

Ein wichtiges Kapitel deutscher Rechtsgeschichte wird am 15. Dezember beendet: Der BGH schließt den Mammutprozess um die rechtsextreme Terrorserie des NSU ab. Konkret geht es in dem Verfahren um die Strafe von NSU-Unterstützer André E. Dieser war 2018 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden - ein Strafmaß, das die Bundesanwaltschaft als viel zu niedrig einstufte. Sie hatte zwölf Jahre gefordert. Der BGH überprüfte die Entscheidung, sah jedoch keine Fehler oder Lücken in der Argumentation des Oberlandesgerichts München. Damit ist das Urteil rechtskräftig.

Kurz vor Jahresende kassiert das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein Gerichtsurteil aus Regensburg. Dabei geht es um den Rechtsstreit zwischen einer Referentin der Amadeu Antonio Stiftung und dem Sänger Xavier Naidoo. Die Referentin hatte Naidoo 2017 bei einem Vortrag in Straubing als Antisemiten bezeichnet. Der Sänger erfährt davon, klagt und bekommt zunächst auch Recht. Zur Urteilsverkündung vor dem Landgericht Regensburg erscheint er damals auch persönlich. Auch ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Nürnberg geht zu seinen Gunsten aus. Die Referentin will diese Entscheidungen jedoch nicht akzeptieren und legt Verfassungsbeschwerde ein. Mit Erfolg: Karlsruhe urteilt, dass ihr die Äußerung zu Unrecht verboten wurde. Das Landgericht Regensburg muss sich nun erneut mit dem Fall befassen. Ein Termin steht bislang nicht fest.