Gesundheit

Bayern beschließt Kiff-Verbot für Volksfeste und Biergärten

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür erlässt die Staatsregierung nun Verbote für konkrete Bereiche.


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Ein Mann raucht einen Joint.

Bayern engt den Spielraum für den seit 1. April grundsätzlich erlaubten Cannabis-Konsum weiter ein. Vorgesehen ist ein Konsumverbot für Volksfeste wie das Oktoberfest und staatliche Liegenschaften wie der Englischen Garten in München, sagte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts am Dienstag in München.

Das bayerische Gesundheitsschutzgesetz soll so verändert werden, dass Cannabis-Konsum in Form von Rauchen und Verdampfen etwa in E-Zigaretten nicht nur dort verboten ist, wo normaler Nikotin-Genuss noch möglich wäre. Gerlach nannte die Außenbereiche von Gaststätten und Festzelten, Biergärten und Volksfeste als Verbotszonen. An diesen Orten sei der Kontakt mit Minderjährigen wahrscheinlich, zudem gehe es auch im Falle von Cannabis um einen "Nichtraucherschutz". Nachweislich führe auch die passive Inhalation zu einer erhöhten THC-Konzentration (psychoaktive Cannabinoide) bei Nichtkonsumenten.

Der Rückzug in Parkanlagen wie dem Englischen Garten in München wird Cannabis-Freunden bald auch nicht mehr möglich sein. Das Finanzministerium, das über die Schlösserverwaltung Hausherr in den staatlichen Gartenanlagen ist, werde ein Konsumverbot erlassen, kündigte Gerlach an. Schließlich soll den Kommunen die Möglichkeit gegeben werden, weitere Cannabis freie Räume festzulegen. Die Zahl der vorgesehenen Cannabis-Anbauvereine zur legalen Versorgung soll in Bayern auf einen pro 6.000 Einwohner begrenzt werden. Noch vor Pfingsten würden die gesetzlichen Änderungen vorgelegt, kündigte die Gesundheitsministerin an.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kritisierte, dass durch die vom Bund verfügte Cannabis-Legalisierung eine "schwierige Rechtslage" geschaffen wurde. Diese ergebe sich daraus, dass man Cannabis seit dem 1. April zwar besitzen und konsumieren dürfe, das Produkt jedoch bis mindestens Juli nicht aus legalen Quellen zu beziehen sei. Bayern habe auf dieses Problem hingewiesen, "doch in Berlin hat das wie üblich niemanden interessiert", sagte Herrmann. "Die Ampel macht nicht nur das Falsche, sondern das auch noch schlecht", bemerkte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU)

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