Justiz

Aus Gericht Geflüchteter: «Verdachtsfall Islamist»


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Aus dem Landgericht Coburg ist ein Angeklagter aus dem Fenster geflüchtet.

Ein kurzzeitig in Bayern geflüchteter Angeklagter wird im Gefängnis als "Verdachtsfall Islamist" eingestuft. Grund dafür sei eine Aussage des 47-Jährigen, wonach seine Religion das einzige Gesetz sei, das Gültigkeit für ihn besitze, teilte ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums am Mittwoch mit. Die Justizvollzugsanstalt im oberfränkischen Kronach, wo der Mann derzeit in Untersuchungshaft sitzt, habe daraufhin in Abstimmung mit dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) diesen Sicherheitsvermerk für den Häftling eingetragen. Zuvor hatten der "Bayerische Rundfunk" und die "Nürnberger Nachrichten" darüber berichtet.

Abgesehen von der genannten Äußerung des Mannes lägen weder dem LfV noch der Kriminalpolizei Erkenntnisse dazu vor, dass er Islamist sei, sagte der Ministeriumssprecher. Nach seiner Einstufung als "Verdachtsfall Islamist" stand der 47 Jahre alte Iraker nach Angaben des Ministeriums innerhalb der JVA unter besonderer Beobachtung. Die JVA Kronach habe vor der Verhandlung am Landgericht Coburg, während der der Mann dann flüchtete, die polizeilichen Vorführbeamten wie üblich über den Sicherheitsvermerk informiert.

Der Angeklagte stand wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauchs seiner beiden Töchter vor Gericht und saß deshalb auch in Untersuchungshaft. Für die Dauer der Verhandlung hatte das Gericht angeordnet, ihm die Fußfesseln abzunehmen. In einer Verhandlungspause am vorvergangenen Montag war er nach Darstellung der Polizei fluchtartig aus dem Obergeschoss nach unten gerannt, brach ein Fenster eines Aufenthaltsraums für Zeugen auf und entkam dadurch.

Einen Tag später fasste ihn die Polizei in Grub am Forst (Landkreis Coburg). Anfang Januar war bereits ein verurteilter Mörder aus dem Landgericht Regensburg entkommen und später gefasst worden. Nach den beiden Fluchten hat das bayerische Justizministerium begonnen, die Sicherheitskonzepte aller Gerichte im Freistaat zu überprüfen. In Regensburg und Coburg hatten die Vorfälle bereits Konsequenzen.