Mutmaßlicher Reichsbürger

Ex-Offizier Eder beendet Hungerstreik nach mehr als 35 Tagen


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Der ehemalige Bundeswehr-Oberst a. D. Maximilian Eder verweigerte mehr als 35 Tage lang Essen und Trinken. (Archivbild)

Maximilian Eder hat seinen Hungerstreik beendet. Der Todeswunsch des früheren Bundeswehr-Oberst und Verschwörungstheoretikers aus dem Landkreis Freyung-Grafenau bestehe allerdings nach wie vor, sagt sein Zwieseler Pflichtverteidiger Alois Fuggenthaler.

Die Generalbundesanwaltschaft wirft Eder vor, mit Reichsbürgern einen Putsch geplant zu haben. Deshalb sitzt er in der JVA Stadelheim in Untersuchungshaft. Ab dem 12. April begann er, Essen und Trinken zu verweigern – er spülte seitdem lediglich gelegentlich den Mund aus, um die Schleimhäute zu benetzen. Eders Ziel: der Freitod. Eine bevorstehende Zwangsernährung bewegte ihn laut Fuggenthaler nun zum Umdenken.

Eder beendete am 17. Mai seinen Hungerstreik

„Sein Zustand war so kritisch, dass der Arzt am 17. Mai die Zwangsernährung anordnete“, erklärt der Anwalt. Eders Körpertemperatur habe nur noch bei rund 35 Grad gelegen. „Die Zwangsernährung hätte jeden Tag rund drei Stunden Infusionen auf einer Bahre bedeutet“, sagt Fuggenthaler. „Hätte er sich geweigert, wäre er notfalls gefesselt worden.“ Deshalb habe sich Eder am 17. Mai, nach 35 Tagen und sechs Stunden, entschlossen, seinen Streik zu beenden. Eder habe zunächst drei Tage lang Astronautennahrung erhalten.

Grund für den Entschluss des Gerichts zur Zwangsernährung ist dem Anwalt zufolge, dass nach wie vor keine Klarheit über Eders Patientenverfügung bestehe, die eigentlich jegliche lebensverlängernden Maßnahmen untersage. „Eine Ärztin des Bundesgerichtshofs zog in Zweifel, dass Eder die Verfügung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte erstellt hat“, sagt Fuggenthaler. Solange das nicht geklärt sei, habe das Gericht eine Zwangsernährung angeordnet. Ein entsprechendes Gutachten und eine geplante Untersuchung stünden noch aus.

Ob Eder wieder Essen und Trinken verweigern würde, sollte die Patientenverfügung als wirksam erachtet werden, könne der Anwalt nicht einschätzen. In einem Telefonat habe ihm Eder allerdings erzählt, sein Todeswunsch bestehe nach wie vor.

Eder hungerte sich von 77 auf 61 Kilo herunter

Diesem Wunsch zum Trotz verbessere sich der Zustand Eders seit dem Streikende nach und nach. Laut Fuggenthaler magerte sich sein Klient von 77 auf 61 Kilo herunter. „Wir haben aber die Hoffnung, dass keine bleibenden Schäden zurückbleiben.“ Sollte sich Eders Zustand weiter stabilisieren, kann sich der Anwalt eine Verlegung zurück nach Landshut vorstellen – von dort aus war er ins Gefängniskrankenhaus nach Stadelheim verlegt worden.