Urteil

33 Rinder verendet: Zwei Jahre Bewährung für Landwirt


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Der angeklagte Landwirt sitzt vor seinen Verteidigern Harald Baumgärtl (l) und Markus Frank (r) in einem Gerichtssaal im Amtsgericht Rosenheim.

Von dpa

33 Rinder verendeten qualvoll in einem Stall eines Landwirts aus Oberbayern. Weitere Tiere standen tief in Gülle, einige waren abgemagert und von Parasiten befallen. Nach Überzeugung der Richter am Amtsgericht Rosenheim hat sich der Bauer der Tiertötung und tierquälerischen Tiermisshandlung durch Unterlassen schuldig gemacht. Dafür verurteilten sie den 49-Jährigen am Donnerstag zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Zudem erlegten sie ihm ein fünfjähriges Tierhalteverbot auf, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der Mann müsse eine Therapie machen.

Das Gericht hielt den geständigen Angeklagten aufgrund einer depressiven Erkrankung für vermindert schuldfähig. Mit dem Tierhalteverbot schöpften die Richter den gesetzlichen Rahmen für eine Befristung aus. Es bezieht sich auf alle Tiere, nicht nur auf Nutztiere. Lediglich eine Ausnahme ließen die Richter zu: Der Mann darf gelegentlich bei der Betreuung der Haustiere seiner Schwester helfen.

Zugunsten des Angeklagten werteten die Richter dem Sprecher zufolge sein Geständnis und seine Reue, zudem ist der Mann nicht vorbestraft. Dem gegenüber stünden die gravierenden Folgen der Taten für die Tiere. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ein Sachverständiger sagte am Donnerstag, der Mann sei nach dem Tod seines Vaters überlastet und aufgrund seiner eigenen Erkrankung nicht in der Lage gewesen, sich Hilfe bei der Arbeit auf dem Hof zu holen, sagte der Justizsprecher. Der Angeklagte habe aber demnach die problematische Lage durchaus erkannt gehabt.

Ein Polizist hatte vor knapp einem Jahr zunächst ein totes Rind entdeckt, als er in anderer Angelegenheit den Hof aufsuchte. Danach wurden die weiteren toten und die noch lebenden Tiere gefunden.

Zuvor war der Hof bereits mehrfach von Veterinären des Landratsamtes Rosenheim kontrolliert und beanstandet worden. Im Jahr 2021 stellten sie tierseuchen-, lebensmittel- und tierschutzrechtliche Verstöße in der Tierhaltung fest. Unter anderem kam es zu einem Rückstau im Mistkanal, der zu einem Aufstau von Gülle im Laufgang führte. Die Mängel behob der Bauer laut Anklagebehörde nur teilweise.

Seit März stand der 49-Jährige vor Gericht. Zum Prozessauftakt legte er über seine Pflichtverteidiger ein Geständnis ab und entschuldigte sich für seine Taten. Dem Mann sei alles über den Kopf gewachsen, sagten die Anwälte. Er habe an den Folgen einer Corona-Erkrankung gelitten, seine pflegebedürftige Mutter versorgen müssen und sei in eine Depression verfallen.

Die Staatsanwaltschaft plädierte am Donnerstagmorgen auf zwei Jahre Haft ohne Bewährung sowie ein fünfjähriges Tierhalteverbot. Die Verteidiger forderten maximal eineinhalb Jahre mit Bewährung und nicht eigens ein Tierhalteverbot, weil bereits das Veterinäramt dem Mann die Haltung von Tieren verboten habe.


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