"Schwitzen statt Sitzen"

20 Prozent der Haftplätze in Bayerns Gefängnissen frei


Eine geschlossene Pforte in einer Justizvollzugsanstalt.

Eine geschlossene Pforte in einer Justizvollzugsanstalt.

Von dpa

In Corona-Zeiten sind begrenzte Räume zum Problem geworden - das gilt auch in Gefängnissen. Die bayerische Justiz zieht allerdings andere Konsequenzen als zum Beispiel die Behörden in Hamburg.

In Bayerns Gefängnissen sind rund 20 Prozent der Haftplätze nicht belegt. Ende November vergangenen Jahres zählte das Justizministerium in München bei insgesamt 12.142 Plätzen genau 9.581 Gefangene, wie ein Ministeriumssprecher auf Anfrage mitteilte. Als einen Grund dafür nennt das Ministerium, dass sich der Freistaat seit langem dafür einsetze, dass Ersatzfreiheitsstrafen so selten wie möglich vollstreckt werden.

"Mit dem Projekt 'Schwitzen statt Sitzen' räumt die bayerische Justiz seit mehr als 30 Jahren Verurteilten bei uneinbringlichen Geldstrafen die Möglichkeit ein, die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch die Ableistung von gemeinnütziger Arbeit abzuwenden", sagte der Sprecher. Dies wird dann von den Staatsanwaltschaften auf die verhängte Geldstrafe angerechnet.

Seit 2019 gibt es außerdem das Projekt "Geldverwaltung statt Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen", bei dem der Verurteilte Sozialleistungsansprüche an die Behörden abtreten kann, bis die Strafe bezahlt ist. Allein 2020 hätten die beiden Projekte annähernd 41.000 Hafttage vermieden, teilte das Ministerium mit.

In Corona-Zeiten würden Maßnahmen zur Entlastung der Gefängnisse, "wenn es notwendig ist, angepasst an die pandemische Lage". So seien zu Beginn der Pandemie Personen, die Jugendarrest, eine Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen müssen, vorübergehend grundsätzlich nicht zum Haftantritt geladen worden, teilte der Sprecher mit.

Vorzeitige Entlassungen "gab und gibt es" in Bayern jedoch nicht", betonte er. In Hamburg werden angesichts rasant steigender Corona-Zahlen Gefangene, die eine Ersatzfreiheitsstrafe für nicht bezahlte Geldstrafen verbüßen, vorerst aus der Haft entlassen.