Kreis Regensburg

Verfahren für Flutpolder Wörthhof wird zum 1. August wiederaufgenommen


Neugeordneter Raum? Zwischen dem Gewerbegebiet Wörth-Wiesent im Vordergrund und der Donau im Hintergrund will die Bayerische Staatsregierung einen Flutpolder bauen. Das dazu notwendige Raumordnungsverfahren geht nun weiter.

Neugeordneter Raum? Zwischen dem Gewerbegebiet Wörth-Wiesent im Vordergrund und der Donau im Hintergrund will die Bayerische Staatsregierung einen Flutpolder bauen. Das dazu notwendige Raumordnungsverfahren geht nun weiter.

Von Redaktion Wörth

Das Raumordnungsverfahren für den Flutpolder Wörthhof wurde nach dem 15. April 2023 ausgesetzt. Ab dem 1. August wird es wiederaufgenommen, heißt es in einer Pressemitteilung der Regierung der Oberpfalz (Ropf). Die Ropf habe am 11. Januar das Raumordnungsverfahren für den Flutpolder Wörthhof im Landkreis Regensburg eingeleitet und den Kommunen, Fachstellen und der Öffentlichkeit zunächst Gelegenheit zur Äußerung bis 15. April eingeräumt. Der Bayerische Landtag habe sich am 9. Februar mit zwei Petitionen zum Flutpolder Wörthhof befasst und die Staatsregierung zu einer Verlängerung der Anhörungsfrist bis zum 31. Juli aufgefordert.

Um dieser Aufforderung des Landtags gerecht zu werden und gleichzeitig den gesetzlichen Vorgaben des Bayerischen Landesplanungsgesetzes nachzukommen, nach denen ein Raumordnungsverfahren nach Vorliegen der vollständigen Verfahrensunterlagen innerhalb einer Frist von höchstens sechs Monaten abzuschließen ist, wurde das Verfahren unmittelbar nach Ablauf der ursprünglich gültigen Äußerungsfrist am 15. April bis zum 31. Juli ausgesetzt, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Ab August wiederaufgenommen

Das Verfahren wird nun zum 1. August offiziell wiederaufgenommen. Vom 1. August bis 25. September besteht damit erneut die Möglichkeit zur Äußerung zu dem Vorhaben nach dem bayerischen Landesplanungsgesetz.

Sämtliche Äußerungen, die während der Anhörungsfrist bis zum 15. April sowie während der Aussetzung des Verfahrens eingegangen sind, bleiben laut Regierung gültig und können auch bis 25. September ergänzt werden. Die eingebrachten Unterlagen behalten in vollem Umfang ihre Gültigkeit.