Corona-Maßnahmen in Regensburg

Stadt verlängert Alkoholverbot – Neue Maskenpflicht-Bereiche


In der Domstadt werden die Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 ausgeweitet. (Symbolbild)

In der Domstadt werden die Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 ausgeweitet. (Symbolbild)

Von Redaktion idowa

Wie aus einer aktuellen Pressemitteilung der Stadt Regensburg hervorgeht, wird die Maskenpflicht auf weitere Bereiche der Domstadt ausgeweitet und das Verbot von Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen verlängert.

Laut Pressemitteilung basieren die Änderungen auf der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Sie sind Teil der neuen städtischen Allgemeinverfügung, die nach Auslaufen der bisherigen Regelungen ab Montag, den 9. November, gilt.

Der Bereich, in dem von 6 bis 24 Uhr eine Maskenpflicht gilt, wird erweitert und umfasst damit ab Montag folgende Bereiche:

Quelle: Stadt Regensburg

  • Die Fußgängerzonen im Westteil des Kohlenmarkts, am Rathausplatz in der Neuen Waaggasse, am Haidplatz und in der Weingasse
  • Den Zieroldsplatz und den Roten Herzfleck
  • Untere Bachgasse, Waaggäßchen, Hinter der Grieb und Vor der Grieb
  • Die Tändlergasse und Kramgasse
  • Pfauengasse, Weiße-Lilien-Straße, Drei-Helm-Gasse, Frauenbergl und Salzburger Gasse
  • Die Schwarze-Bären-Straße, die Kapellengasse und den westlichen Teil der Königsstraße
  • Die gesamte Maximilianstraße und den östlichen Mittelteil der Königsstraße
  • St.-Kassians-Platz, Vier-Eimer-Gasse, Simadergasse und den Nordteil der Fröhlichen-Türken-Straße
  • Den Hunnenplatz
  • Den Nordteil der Brückstraße
  • Die Weiße-Lamm-Gasse und den Vorplatz der Historischen Wurstkuchl
  • Den Domplatz mit Domstraße und Krauterermarkt, die Goliathstraße und den Ostteil deil Kohlenmarkts
  • Den Südteil der Brückstraße, Watmarkt, Wahlenstraße und Schmerbühl
  • Den Neupfarrplatz mit der Residenzstraße
  • Den Bismarckplatz und das Lothgässchen
  • Arnulfsplatz und Neuhausstraße
  • Gesandtenstraße, Rote-Hahnen-Gasse und Ludwigstraße
  • Die Drei-Mohren-Straße
  • Zandtengasse, Scheugäßchen, Baumhackergasse mit Fechthof, Silberne-Kranz-Gasse
  • Glockengasse, Steinergasse und Krebsgasse
  • Den Fischmarkt samt Fischgässel, Goldene-Bären-Straße, Blaue-Lilien-Gasse, Posthorngäßchen, Weiße-Lamm-Gasse, Taubengäßchen und Weiße-Hahnen-Gasse
  • Die Aufenthaltsfläche an der Brunnenanlage auf dem Dachauplatz
  • Die Drei-Kronen-Gasse
  • Den Alten Kornmarkt und die Speichergasse
  • Den westlichen Bereich des Ernst-Reuter-Platzes und den Bustreff an der Albertstraße
  • Brixener Hof, Luzengasse und Weißbräuhausgasse
  • Die Schäffnerstraße, die Grasgasse, den Fuchsengang und den Südteil der Fröhlichen-Türken-Straße
  • Obermünsterstraße, Jesuitenplatz, Malergasse, Straußgäßchen, Pfarrergasse, Rote-Stern-Gasse, Steckgasse, Augustinerplatz und Augustinergasse, Blaue-Stern-Gasse und den Ostteil der Oberen Bachgasse
  • Den Bahnhofsvorplatz

Auch auf der Steinernen Brücke, der Eisernen Brücke und dem Eisernen Steg müssen Masken getragen werden.

Das Alkoholkonsumverbot von 22 bis 6 Uhr für belebte öffentliche Plätze im Stadtgebiet bleibt bestehen. Es betrifft den Bismarckplatz, den Neupfarrplatz, den Domplatz mit Domstraße und Krauterermarkt und den Haidplatz.