Landkreis Regensburg

Ex-Stadtrat muss ins Gefängnis


Symbolbild: dpa

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Von alf

Der heute 57-jährige ehemalige Kommunalpolitiker und Berufssoldat Reinhold F. steht vor einem Scherbenhaufen. Am Montag bestätigte die 4. Berufungskammer des Landgerichts Regensburg das Urteil des Schöffengerichts. Diese hatte im November den Angeklagten wegen Untreue in 42 Fällen, Betrugs und Diebstahl zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Damit wurde die Berufung des Angeklagten verworfen.

Rückblick: In den Jahren 2010 bis 2011 hatte der Angeklagte als Berufsbetreuer alleinige Verfügungsgewalt über die Konten seiner insgesamt acht meist Demenz kranken Schützlinge. Innerhalb weniger Monate räumte er bei vier von ihnen die Konten ab und brachte sich damit in den Besitz von rund 265 000 Euro. Der Versuch, Wertpapiere von über 102 000 Kanadischen Dollar (zirka 73 800 Euro) über sein Konto zu versilberten scheiterte, weil der Bank zufällig bekannt wurde, dass er nicht mehr als Betreuer eingesetzt war. Einer Seniorin entwendete er überdies 18 Goldmünzen aus dem Jahr 1937, indem er ihren Schrank gewaltsam aufbrach.

Schallendes Gelächter im Gerichtssaal
Für schallendes Gelächter aus dem voll besetzten Zuhörerbereich sorgte der Angeklagte, als er die Frage des Gerichtsvorsitzenden nach seinen Beweggründen mit "Ich kann heute nicht nachvollziehen, was mich geritten hat", beantwortete. Er habe bis 2010 nach Recht und Gesetz gelebt. Doch dann hätte ihn sein Rückzug aus dem Vorstand eines Sportvereins, die Drogenabhängigkeit seines Sohnes und die Insolvenz seiner Tochter mit einer Gaststätte aus dem Leben geschmissen. Anfangs habe er seiner Tochter mit rund 40 000 Euro geholfen, wieder schuldenfrei zu sein. Später habe er weiter gemacht "weil's so einfach gegangen ist".

Tatsächlich hatte er bereits fünf Tage, nachdem er zum Berufsbetreuer bestellt worden war, von einem an Demenz und Alzheimer erkrankten Chemiker 108 000 Euro auf sein Konto transferiert. Anschließend hob er nahezu täglich insgesamt 30-mal an Geldautomaten 1 000 Euro ab und überwies sich weitere größere Summen, bis dieser um 192 000 Euro erleichtert worden war. Von dem Geld kaufte er für sich und seine Ehefrau - die angeblich völlig ahnungslos war - ein Wohnmobil und eine Kücheneinrichtung für rund 77 000 Euro.

Da der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft ihre Berufungen auf den Straffolgeausspruch beschränkt hatten, blieben dem Berufungsgericht eine Beweisaufnahme und die Beurteilung der Schuldfrage erspart. Ehrgeiziges Ziel von Verteidiger Georg Karl war, eine Verurteilung von weniger als zwei Jahren zu erreichen, um seinen Mandanten die Pensionsansprüche als Berufssoldat zu erhalten. Ein Unterfangen, das der Gerichtsvorsitzende schon während der Verhandlung als "Wunschtraum" einstufte. Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht das unter Tränen abgelegte Geständnis, das von Schuldeinsicht und Reue zeige. Auch, dass bis auf rund 65 000 Euro der Schaden wieder gut gemacht wurde, wenngleich eine beträchtliche Summe für Luxusgüter ausgegeben wurde.

Noch kann Revision eingelegt werden
Strafverschärfend sahen die Richter hingegen das hohe Maß der Pflichtverletzung. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden. Bis zur Rechtskraft bleibt der Angeklagte auf freiem Fuß.