Nach BGH-Beschluss

Brandstiftung wird neu verhandelt

Schöffin hatte sich befangen gefühlt


Drei Monate und drei Jahre haft für den damals 24-Jährigen, so die Entscheidung des Deggendorfer Landgerichts am 14. Oktober 2019. Den Schuldspruch hat das BGH aufgehoben.

Drei Monate und drei Jahre Haft für den damals 24-Jährigen lautete die Entscheidung des Deggendorfer Landgerichts am 14. Oktober 2019. Den Schuldspruch hat das BGH aufgehoben.

Von Redaktion Viechtach

Die Verhandlung gegen einen damals 24-jährigen mutmaßlichen Brandstifter wird neu aufgerollt.

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