Wieder weiter weg verreisen

Ein entspannter Urlaub dank Pauschalreise

Die Unterkünfte sind vorbereitet und auch Flugreisen sind relativ sicher


Bald schon werden die Gassen in den Urlaubsorten wieder belebter sein.

Bald schon werden die Gassen in den Urlaubsorten wieder belebter sein.

Von Hannes Bräutigam

Straubing. Endlich wieder einmal aufwachen und den salzigen Duft und den Klang der Meeresbrandung vernehmen; oder einen Limoncello an den Hängen des Gardasees genießen, vom Pool aus die gekalkten Küstenhäuser Griechenlands mit ihren blauen Fensterläden bestaunen und das entspannte Inselleben einatmen: Das sehnen nicht nur Urlaubsfreudige herbei, auch Reisebüros, Veranstalter und Hotelbetreiber warten dringend auf Kunden. Für die einen geht es um das Durchatmen der Seele, für die anderen um nicht weniger als ihre Existenz.

Seit dem 15. Juni hat das Auswärtige Amt die Reisewarnungen für die meisten Länder der EU, der Schengen-assoziierten Staaten Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein und Großbritannien aufgehoben. Außerhalb der EU wird nach wie vor gewarnt vor nicht notwendigen und touristischen Reisen in über 160 Länder weltweit. Dieser Stand der Dinge kann sich täglich ändern, soll jedoch laut dem Auswärtigen Amt vorerst bis zum 31. August gelten. Die Juristin Michaela Rassat von Ergo Rechtsschutz weist beispielsweise darauf hin, "dass auch einzelne Bundesländer je nach Situation erneut eine Quarantänepflicht für Urlauber einführen können, wenn es die Lage in den Nachbarländern erfordert." Vor allem in Bezug auf die Stornomöglichkeiten und die Rechte bei einem erneuten Shutdown in einem Reiseland lohne es sich, die aktuelle Situation und Reisebedingungen der Veranstalter im Auge zu behalten.

Reisen sind nun auch außerhalb Bayerns möglich. Für Länder der EU und nach und nach auch für angrenzende Länder werden die Reisewarnungen aufgehoben.  Fotos: TVG/freepik

Reisen sind nun auch außerhalb Bayerns möglich. Für Länder der EU und nach und nach auch für angrenzende Länder werden die Reisewarnungen aufgehoben. Fotos: TVG/freepik

Wer sich zu konkreten Reiseländern und deren Quarantäne-, Aus- und Einreisebestimmungen informieren will, bekommt in der Sicher-Reisen-App des Auswärtigen Amtes oder auf dessen Internetseite www.auswaertiges-amt.de die aktuell geltenden Informationen. Die App gibt es für iPhones und im Google Playstore und bietet Themen zur Sicherheitslage, allgemeine Hinweise, Einreisebestimmungen, Zoll- und strafrechtliche Vorschriften und medizinische Fragen. "Auch lohnt es sich, bei den Unterkünften und Veranstaltern direkt nachzufragen, welche Besonderheiten es gibt und welche Leistungen wegfallen könnten. So vermeiden Urlauber unangenehme Überraschungen vor Ort", empfiehlt Rassat.

Praktische Reiseempfehlung

Der Inhaber des Reisebüros Flugbörse Straubing Peter Mitterer weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich um Warnungen handelt und nicht um Verbote: "Grundsätzlich ist alles erlaubt, der Kunde hat jedoch mit unterschiedlichen Risiken bei einem erneuten Shutdown, im Schadensfall und bei Hilfestellungen zu rechnen." Mitterer selbst bearbeitet seit vier Monaten hauptsächlich Stornierungen und berät Kunden, die bei anderen Veranstaltern bisher wenig Gehör gefunden haben. Seit dem 15. Juni ist es zum ersten Mal wieder zu Neubuchungen gekommen. Sukzessive werden auch die Warnungen gegenüber Ländern an den EU-Grenzen gelockert. "Diese vorsichtigen Lockerungsschritte geben nach all den Wochen der negativen Nachrichten für Reiseveranstalter endlich wieder Hoffnung", sagt Mitterer. Und die Kunden kommen wieder zur Beratung, sie wollen einmal wieder im Meer baden. Gebucht werden etwa Kroatienurlaube mit Eigenanreise oder pauschale Flugreisen nach Griechenland. Bayern habe weitaus mehr Infektionsfälle als ganz Griechenland zusammen.

Flugreisen und Aerosole

Im Schnitt befinden sich etwa 100 bis 120 Passagiere in deutschen Flugzeugen. Bei einem Airbus 380 beträgt die Kapazität sogar das Siebenfache, das entspricht über 30 Schulklassen in einem Raum. In einem Bus oder Zug wären Hygieneregeln so nicht umsetzbar. Bei einem Flugzeug ist das grundlegend anders, erklärt Mitterer vom Reisebüro: "Auch im Flugzeug zählt die Maskenpflicht. Wie in keinem anderen Fortbewegungsmittel wird hier die Luft alle drei Minuten komplett gefiltert und nach unten weggesaugt. Durch den Unterdruck und die Klimaanlage ist es relativ einfach, für sichere Luft zu sorgen." Bei einem Flugzeug scheint der Luftraum also auch im virologischen Sinne sicher zu sein. Beim Check-In am Flughafen gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln.

Genug Platz am Pool und am Büfett

Hotelbetreiber lasten ihre Kapazitäten zu 70 Prozent aus, damit die gebotenen Abstände eingehalten werden. Die einzelnen Reiseveranstalter können sich vor Ort ein Bild machen, damit sie die Kunden in ihren Reisebüros gut beraten. Die ersten Info-Reisen nach Mallorca finden beispielsweise schon statt. Eine der am häufigsten geäußerten Bedenken von Kunden war die Frage, ob es denn noch Büfetts geben würde. "Ja, die gibt es nach wie vor", versichert Mitterer. Auch hier ist es möglich, Hygieneregeln einzuhalten und das Büfett zu genießen.

Dass die Unterkünfte sich nur eingeschränkt auslasten, führt zu weniger Gedränge, sei es am Büfett, am Pool oder an anderen Hotspots. "Es ist nicht nötig, um fünf in der Früh sein Handtuch rauszulegen," scherzt Mitterer. Einfach entspannt genießen. Der wichtigste Tipp aus dem Reisebüro Flugbörse Straubing lautet, in unsicheren Zeiten eine Pauschalreise zu buchen. Sollte sich ein Urlaubsort innerhalb weniger Tage als Hotspot herausstellen, ist ein erneuter Shutdown und eine Unterbindung des Flugverkehrs nicht auszuschließen. Laut dem Bundesminister Heiko Maas des Auswärtigen Amtes wird es keine Rückholaktion mehr geben, wie sie im März beispiellos abgelaufen ist.

Pauschalreise oder Individualreise

Im Fall einer Individualreise ist der Urlauber auf sich gestellt, wenn er Flug und Unterkunft getrennt organisiert hat. Er muss die eigene Rückkehr selbst planen und auch selbst bezahlen. Im Falle einer Pauschalreise ist jeder Reisende geschützt, und zwar durch den Paragrafen 651 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Demzufolge ist der Reiseveranstalter einer Pauschalreise dazu verpflichtet, den Urlauber ohne weitere Kosten wieder zurückzuholen. Der Kunde genießt gesetzlich abgesichert die höchsten Rechte gegenüber dem Veranstalter und hat damit auch die größte Sicherheit - weltweit. Egal, wo gebucht wird - hier sollte der Kunde unbedingt darauf achten.

Es gibt noch einen Unterschied gegenüber Reiseländern mit explizit ausgesprochener Warnung. Wenn zum Beispiel ein Rückflug aus einem Reiseland mit Warnung wie etwa Amerika nach Deutschland ansteht und die Regierung Auslandsflüge unterbindet, so muss der Urlauber mit eingeschränkten Hilfeleistungen aus Deutschland und seines Reiseveranstalters rechnen. In einem Land ohne Reisewarnung gäbe es diese Einschränkung nicht.

Sollte sich schon vor Antritt der Reise herausstellen, dass sich die Lage zunehmend verschlechtert, entscheidet auch hier die Reisewarnung, ob eine Stornierung unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Hier lohnt sich der Blick in die Stornobedingungen des Reiseveranstalters, rät die Ergo-Juristin Rassat. Wenn der Individualreisende direkt im Reiseland selbst gebucht hat, gelten die dortigen Rechtsbestimmungen.

Nochmals betont sei, dass die Situation sich sowohl im Auswärtigen Amt als auch bei den Reiseveranstaltern täglich ändert. Daher ist es ratsam, sich über die Reisebüros und die Internetseiten der Fluggesellschaften und Ämter kurzfristig zu informieren. Nahezu die meisten Reiseveranstalter bieten in diesem Jahr bis Ende Oktober noch einen besonderen Anreiz: Kunden, die eine Reise neu buchen, bekommen für die Sommersaison eine kostenlose Stornomöglichkeit bis 14 Tage vor Reiseantritt. Auch das sorgt für ein besseres Gefühl, wenn es endlich wieder in den Urlaub geht.