Eine historische Betrachtung von Karl Bauer

Die Donaufähren als schwimmende Brücken

Früher gab es im Landkreis viele dieser Verbindungen


Die Fähre Mariaposching um etwa 1955.

Die Fähre Mariaposching um etwa 1955.

Von Redaktion Landkreis Straubing-Bogen

Die Überfahrten werden seit alters her als Farm, Urvar, Urfahr oder Ufer bezeichnet. Das Recht zur Überfahrt hat wohl ursprünglich dem Herzog zugestanden und ist von diesem an Ministerialen und später auch an Bürger gegen Zahlung verliehen worden. Urkundlich nachgewiesen sind diese Farm-Rechte seit dem Spätmittelalter. So kaufte Abt Ulrich von Metten 1304 das Farmrecht bei Wischlburg von Wolfhard von Loham.

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