Straubing/Regensburg

Apotheker entkommt knapp dem Gefängnis


Symbolbild: Martin Gerten, dpa

Symbolbild: Martin Gerten, dpa

Von alf

Am Dienstag verurteilte die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Regensburg unter Vorsitz von Richter Carl Pfeiffer den 64-jährigen Pharmazeuten, der bis 2009 zwei Apotheken am Straubinger Stadtplatz betrieb, wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 33 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren. Diese wurde gegen eine Geldauflage von 80.000 Euro zur Bewährung ausgesetzt. Um einem Berufsverbot zuvor zu kommen, hat der Angeklagte - der nach eigenen Angaben seit vier Jahren "Verleger aus Hobby" sei - in der vergangenen Woche seine Approbation als Apotheker unwiderruflich zurück gegeben.

Wie berichtet warf die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten ursprünglich "gewerbsmäßiges und grob eigennütziges, vorsätzliches Inverkehrbringen gefälschter Arzneimittel" in 1.585 Fällen und "gewerbsmäßigen Betrug unter Herbeiführung eines Vermögensverlustes großen Ausmaßes" in 33 Fällen vor.

Der von der AOK Bayern errechnete Gesamtschaden belief sich auf 1.308.920,17 Euro. Er hatte in den Jahren 2004 bis 2006 eng mit einer Straubinger Onkologie-Praxis zusammengearbeitet und an diese Onkologiemedikamente und Zytostatikalösungen zur Behandlung krebskranker Patienten abgegeben. Nach den ärztlichen Verordnungen sollten deutsche Originalpräparate oder zumindest in Deutschland zugelassene sogenannte Re-Importe verwendet werden. Dies entsprach auch dem Vertrag zwischen dem Angeklagten und der AOK Bayern als Kostenträger.

Stattdessen verwendete der Angeklagte stark preisreduzierte, in Deutschland nicht zugelassene ausländische Produkte und fertigte in 1.585 Fällen hieraus Infusionen für die Onkologie-Praxis, rechnete jedoch deutsche Originalprodukte ab.

In den jahrelangen Vorermittlungen und noch am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Regensburg bestritt der Angeklagte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Er sah sich vielmehr als Opfer des Abrechnungssystems der AOK Straubing, welches von den sonst üblichen abweichen würde. Lediglich um den Verkauf seiner Apotheken nicht zu behindern, habe er im Jahr 2009 schließlich 1,1 Millionen Euro an die Krankenkasse bezahlt.

Nach den belastenden Zeugenaussagen des Sachbearbeiters der Kripo, des Onkologen und von Mitarbeitern der AOK Straubing knickte der Angeklagte am dritten Verhandlungstag schließlich ein und gestand die Betrügereien zu Lasten der Krankenkasse.

Nach einem Hinweis der Strafkammer wären hinsichtlich der Verstöße gegen das Arzneimittelgesetz noch aufwendige und umfangreiche Nachermittlungen notwendig, was unter Umständen eine Aussetzung und damit verbundene Neuauflage des Prozesses erforderlich mache. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde daraufhin dieser Teil der Anklage eingestellt.

In ihrem halbstündigen Plädoyer warf die Staatsanwältin alles in die Waagschale, was zugunsten des Angeklagten sprach. So sei er nicht vorbestraft und habe den entstandenen Schaden bereits wieder gut gemacht. Auch müssen ihm die lange Verfahrensdauer und die äußerst komplizierte Rechtslage positiv angerechnet werden.

Außer dem Hinweis, dass ihr Mandant "nur wenige 100.000 Euro Gewinn" gemacht habe, hatten die beiden Verteidiger dem nichts hinzuzufügen. Die ausgesprochene Geldauflage teilen sich die Staatskasse und fünf gemeinnützige Einrichtungen.