An Silvester und Neujahr

Keine Raketen in der Moosburger Innenstadt


Neben Raketen und Knallkörpern sind an Silvester und Neujahr in der Innenstadt auch sogenannte Batterien verboten.

Neben Raketen und Knallkörpern sind an Silvester und Neujahr in der Innenstadt auch sogenannte Batterien verboten.

Von Redaktion Moosburg

Der Wechsel ins neue Jahr wird in der Innenstadt diesmal deutlich ruhiger, als viele Bürger vielleicht gewohnt sind: Aus Gründen des vorbeugenden Brandschutzes verbietet die Stadt Moosburg das Abbrennen und Abschießen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk, zum Beispiel Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien usw.) über das generell vom 2. Januar bis 30. Dezember bestehende Abbrennverbot hinaus auch an Silvester (31. Dezember) und Neujahr (1. Januar) im Innenstadtbereich.

Darüber hinaus ist das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen generell verboten.

Zuwiderhandlungen können auf Grundlage des aktuelles Sprengstoffgesetzes als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50 000 Euro geahndet werden. Die Allgemeinverfügung und die Begründung sowie weitere Informationen können im Moosburger Rathaus - im Ordnungsamt (Feyerabendhaus, Stadtplatz 14, erstes Obergeschoss) - während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.