Geldgier oder kulturelle Unterschiede: Missbrauchte Tochter als Lügnerin dargestellt

Tatort Familie


Der Einspruch der Mutter war zwischenzeitlich auf die Rechtsfolgen beschränkt worden.

Der Einspruch der Mutter war zwischenzeitlich auf die Rechtsfolgen beschränkt worden.

Von Redaktion Landshut Stadt

Die kulturellen Unterschiede sollen der Grund dafür gewesen sein, dass eine 35-Jährige im vergangenen Mai vor der Jugendkammer des Landgerichts Partei für ihren angeklagten Ehemann ergriffen und ihre eigene Tochter als Lügnerin dargestellt hat. Die Jugendkammer hatte dem Mädchen jedoch Glauben geschenkt und Simon S.* zu einer Freiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt. Wie berichtet, hatte es die Kammer als erwiesen angesehen, dass S. sich ab Januar 2011 seiner damals siebenjährigen Stieftochter "regelmäßig in sexueller Weise" genähert hat.

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