Amtsgericht belässt es bei Bewährungsstrafe

Rassetier-Käufer fühlte sich betrogen


Weil sein Britisch-Kurzhaar-Katzenbaby nicht so elegant und majestätisch anmutete, wie dessen Rassenkollegin aus der TV-Werbung, wollte der 66-jährige Rentner sein Geld zurück.

Weil sein Britisch-Kurzhaar-Katzenbaby nicht so elegant und majestätisch anmutete, wie dessen Rassenkollegin aus der TV-Werbung, wollte der 66-jährige Rentner sein Geld zurück.

Von Redaktion Landshut Stadt

Als Sheba-Katze in der Werbung erlangte sie Berühmtheit. Jetzt sorgte eine Vertreterin der Rasse Britisch Kurzhaar in der Wolfgangsiedlung für Furore. Die Katze, die sich Boris B.* am 26. September vergangenen Jahres bei einer Züchterin geholt hatte, ließ die eleganten Bewegungen und die majestätische Haltung ihrer Fernsehkollegin gänzlich missen. "Komisch gegangen" soll sie sein und unter Schluckbeschwerden soll sie gelitten haben. Also packte der 66-jährige Rentner das Katzenbaby am nächsten Tag wieder in den Transportkorb und brachte es zurück. Dabei ging B. davon aus, ein Rückgaberecht gegen Erstattung des Kaufpreises zu haben. Die Züchterin sah dies anders, es kam zum Tumult - und der bis dato unbescholtene B. musste sich am heutigen Montag wegen Raubes, vorsätzlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruch vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts verantworten.

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