"Verfahren hatte schlechtes Karma"

Bewährungsstrafe für Heroindealer


Sogar mit einem Staubsaugerrohr soll der Angeklagte zugeschlagen haben.

Sogar mit einem Staubsaugerrohr soll der Angeklagte zugeschlagen haben.

Von Redaktion Landshut Stadt

Es war eine mehrstündige, turbulente Beweisaufnahme gewesen, 2016 vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts. Im Mittelpunkt standen die polizei- und justizbekannten Brüder A. sowie ein Bekannter. Die Staatsanwaltschaft hatte den Landshutern den Handel mit 31,53 Gramm Heroin im Januar 2015 zur Last gelegt. Zudem soll Hussein A. einen Abnehmer in dessen Wohnung in der Innenstadt mit einem Staubsaugerrohr verprügelt und einen Laptop als Pfand mitgenommen haben. Nachdem aber der Geschädigte - der sich ansonsten an nichts erinnern wollte - in seiner Zeugenaussage beteuert hatte, er habe keine Schulden bei A. gehabt - das Heroin habe er bereits am Vortag bezahlt -, stand auch ein schwerer Raub im Raum: Das Schöffengericht fasste den Beschluss, den Fall an das Landgericht zu verweisen.

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