Rechtsanspruch zwingt zum Handeln

Kinderhort als KiBiZL-Bauabschnitt Nummer 3 in Planung


Der planerische Grundriss (unten) und eine Außenansicht (von Süden her).  Planskizze: Architekturbüro

Der planerische Grundriss (unten) und eine Außenansicht (von Süden her). Planskizze: Architekturbüro

Loiching. Der Bund gibt als der Gesetzgeber die Rahmenrichtlinien vor und stellt Geld in Aussicht. Die Umsetzung obliegt dann, wie in diesem Falle, den Städten und den Kommunen. Die Rede ist hier vom sogenannten Ganztagsförderungsgesetz. Noch unter der Regierung Merkel hatte der Bundestag vor ziemlich genau einem Jahr beschlossen, dass jedes Kind, das ab 2026 eingeschult wird, bis zum Eintritt in die fünfte Klasse einen Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung hat. Auf der Basis eines Kompromisses hatte auch der Bundesrat im September 2021 zugestimmt. Dieser sieht unter anderem eine höhere Beteiligungsquote für den Bund bei den Investitionskosten vor und sichert den Ländern milliardenschwere Unterstützung für den Ganztagsausbau zu. Das Ganztagsförderungsgesetz wird ab 2026 greifen.

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