Amtsgericht Landau

Acht Monate Jugendstrafe zur Bewährung für 19-Jährigen


Weil der Angeklagte den Schaden beglich, sah der Richter von einer zusätzlichen Geldbuße ab.

Weil der Angeklagte den Schaden beglich, sah der Richter von einer zusätzlichen Geldbuße ab.

Wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Körperverletzung musste sich am Mittwoch ein 19-jähriger Dingolfinger vor dem Jugendschöffengericht verantworten. Er ist zu acht Monaten Jugendstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden. Bei den Bewährungsauflagen kam Richter Florian Grotz dem Antrag des Verteidigers weitgehend nach, der für seinen Mandanten um Auflagen bat, "die ihm helfen und nicht weiter belasten".

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