Sitzung des Bauausschuss

High Noon für die Gabionenmauer

Muss die Einfriedung entfernt werden? Bauaufsichtsbehörde prüft diese Frage


Sie soll als Sicht- und Lärmschutz für die Erdgeschoss-Wohnungen dienen.

Sie soll als Sicht- und Lärmschutz für die Erdgeschoss-Wohnungen dienen.

Eine lange Gabionenwand als Stein des Anstosses: Selten war die Ablehnung so einhellig und deutlich wie im Fall der Einfriedung des Neubaus in der Kreuzstraße.

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