BGH-Urteil - Riesenklatsche für das Landgericht Landshut

Altlandrat Heinrich Trapp äußert sich zum Revisionsurteil des Bundesgerichtshofes


Altlandrat Heinrich Trapp liest im Urteil des Bundesgerichtshofes.

Altlandrat Heinrich Trapp liest im Urteil des Bundesgerichtshofes.

Von Redaktion Dingolfing

Schon im Frühjahr 2019 konnte der jetzige Altlandrat Heinrich Trapp nur den Kopf schütteln. Er hatte seinerzeit die Anklageschrift "Mord durch Unterlassen", die Verhandlungsführung und das Urteil als fragwürdig und teilweise beschämend bezeichnet. Hier würden verdiente Pflegekräfte, die einmal einen Fehler gemacht hätten, so an den Pranger gestellt, dass das Berufsbild insgesamt Schaden nehme und Nachwuchs vergrault werde. Entlastende Aussagen wurden unterbunden und vor allem wurde jenen Gutachten kein Glauben geschenkt, die für die Angeklagten positiv waren.

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