Keine nachträgliche Genehmigung für Schwarzbau

Gemeinderat bleibt hart


Nach Westen hin ist im Tabertshausener Baugebiet keine Mauer zulässig. Diese Entscheidung traf der Gemeinderat am Montag. Auch das Nebengebäude (l.) erhält kein gemeindliches Einvernehmen.

Nach Westen hin ist im Tabertshausener Baugebiet keine Mauer zulässig. Diese Entscheidung traf der Gemeinderat am Montag. Auch das Nebengebäude (l.) erhält kein gemeindliches Einvernehmen.

Eine schwierige Entscheidung hatte der Gemeinderat Aholming am Montagabend zu treffen: Muss ein Grundstückseigentümer in Tabertshausen sowohl eine entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans errichtete Mauer als auch ein Nebengebäude wieder rückbauen? Die Antwort auf diese Frage fiel deutlich aus: "Ja, er muss", entschied der Gemeinderat mit 10:4 Stimmen. Lediglich die südliche Mauer kann in einer Höhe von 75 Zentimeter stehenbleiben, damit es nicht dazu kommt, dass wild abfließendes Wasser auf das Grundstück gelangt.

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