Brauchbarkeitsprüfung

Alle Hunde haben das Klassenziel erreicht


Die Jagdkommission und der Jagdpächter sind von den Prüfungsleistungen der sieben Hunde mit ihren Hundeführern beeindruckt.

Die Jagdkommission und der Jagdpächter sind von den Prüfungsleistungen der sieben Hunde mit ihren Hundeführern beeindruckt.

Ein Jagdhund darf erst dann seine "Arbeit" machen, wenn er die Brauchbarkeitsprüfung besteht nach den Bestimmungen des Bayerischen Jagdgesetzes. Sieben Hunde von Jägern aus der Kreisgruppe Deggendorf des Bayerischen Jagdverbandes haben nun diese anspruchsvolle Prüfung nach Abschluss der Vorbereitung bestanden.

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