Amtsgericht Cham

Tausch von Nacktbildern kann ein Verbrechen sein


Dem heute 20-Jährigen wurde wohl erst vor Gericht klar, dass der Tausch anzüglicher Dateien mit einem zwölfjährigen Mädchen eine schwere Straftat war.

Dem heute 20-Jährigen wurde wohl erst vor Gericht klar, dass der Tausch anzüglicher Dateien mit einem zwölfjährigen Mädchen eine schwere Straftat war.

Vor Gericht häufen sich Verfahren, in denen anzügliche Fotos und Videos eine Rolle spielen. Nun musste sich ein 20 Jahre alter Schüler deshalb vor dem Chamer Amtsgericht verantworten.

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