Arbeitsgericht in Cham

Schwerbehinderte erstreitet sich ihre Abfindung


Eine Benachteilung sah das Arbeitsgericht Weiden, Kammer Schwandorf, in dem Fall einer schwerbehinderten Frau in Altersteilzeit. Sie sollte im Vergleich zu ihren nichtbehinderten Kollegen aufgrund eines früheren Renteneintrittsalters weniger Abfindung erhalten.

Eine Benachteiligung sah das Arbeitsgericht Weiden, Kammer Schwandorf, in dem Fall einer schwerbehinderten Frau in Altersteilzeit. Sie sollte im Vergleich zu ihren nichtbehinderten Kollegen aufgrund eines früheren Renteneintrittsalters weniger Abfindung erhalten.

Vorsicht ist geboten, wenn Juristen schon im Vorfeld sagen, dass es sich um eine "interessante Frage" handelt. Dann ist nicht ausgeschlossen, dass vor Gericht detailverliebte Wortklaubereien auf den Tisch kommen. Sprache und Umstände werden seziert, bis dem Laien der Kopf schwirrt. Im vorliegenden Fall einer schwerbehinderten Arbeitnehmerin, die kurz vor dem Ruhestand steht, war das aber eine Frage von 20.000 Euro Abfindung bekommen oder nicht.

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