Cham

Rechtswidrig? Einzelhändler sauer wegen geplantem Mode-Sonderverkauf


Für das Kaufhaus Frey der passende Ort für einen Mode-Sonderverkauf: die Halle neben dem Möbelhaus in Janahof.

Für das Kaufhaus Frey der passende Ort für einen Mode-Sonderverkauf: die Halle neben dem Möbelhaus in Janahof.

Der geplante Sonderverkauf für Mode-Restposten bei Frey Wohnen in Janahof erhitzt die Gemüter der Einzelhändler. In der vergangenen Woche hatte der Bauausschuss der Stadt Cham einem entsprechenden Antrag des Unternehmens zugestimmt. Dagegen regt sich nun der Unmut der Händlerkollegen. Der Handelsverband Bayern verurteilt die Entscheidung der Stadt. In einer Pressemitteilung vom Dienstag nennt Bezirksgeschäftsführer Josef Kellermann den Beschluss des Bauausschusses rechtswidrig.

Es klingt nach einer einfachen Lösung. Weil sich nicht verkaufte Modeartikel der vergangenen Sommer- und Wintersaison im Lager stauen, will das Kaufhaus vom 23. Oktober bis 23. Dezember die Restposten zu günstigeren Preisen loswerden. Der geeignete Ort für den Sonderverkauf war schnell gefunden: die mobile Ausstellungshalle neben dem Möbelhaus im Chamer Süden. Die Halle muss demnächst einem Neubau weichen und wird deshalb derzeit nicht genutzt.

Die Krux bei dem Vorhaben steckt jedoch in den Vorgaben des Bebauungsplans. Um "innenstadtrelevantes Sortiment" in der Altstadt zu halten, darf Bekleidung im Bereich des Möbelhauses eigentlich nicht verkauft werden. Da es sich jedoch um eine einmalige Aktion handelt, die zudem auf zwei Monate begrenzt ist, hatte der Bauausschuss dagegen keine Einwände - zum Missfallen des Handelsverbandes.

"Die geplante Nutzungsänderung bedarf nach Auffassung des Handelsverbandes einer offiziellen Baugenehmigung, da die neue Nutzung für einen nicht ganz unbedeutsamen kurzen Zeitraum ausgeübt wird", heißt es in einer Pressemitteilung des Verbandes. Die Entscheidung des Bauausschusses reiche dafür nicht aus. Vielmehr sei ein Bauleitplanverfahren nötig. Der Verband fordert deshalb, die "rechtswidrige Befreiung" zurückzunehmen.

Keinen Handlungsbedarf sieht dagegen Bürgermeisterin Karin Bucher. Bereits vor der Bauausschusssitzung habe sich die Stadtverwaltung rechtlichen Rat beim zuständigen Sachgebiet am Landratsamt Cham geholt.

"Bei einer vorübergehenden Nutzung von zwei oder auch drei Monaten gehen wir nicht von einer Baugenehmigungspflicht aus", sagt Martina Altmann, Leiterin der Abteilung Bauwesen am Landratsamt. Einzig eine sogenannte "isolierte Befreiung" für die Abweichung vom Bebauungsplan empfahl das Sachgebiet der Stadtverwaltung. Die gab der Bauausschuss mit seinem Beschluss in Auftrag. Außerdem betonte er die Einmaligkeit der Aktion.

Frey-Geschäftsführer Helmut Hagner ist derweil "verwundert, warum sich die Kollegen mokieren. Das wirkt verstörend auf uns." Jeder, der Kleidung verkaufe, suche nach einem Kanal, die überschüssige Ware loszuwerden.