Im Freien üben

Lockerungen für die Feuerwehr

Kreisbrandrat Michael Stahl gibt Rundschreiben heraus


Jugendleistungsprüfungen sind wieder möglich.

Jugendleistungsprüfungen sind wieder möglich.

Die Bayerische Staatsregierung hat mit der fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 29. Mai weitere Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Daher ist es vertretbar, auch die Vorgaben für den Ausbildungs- und Übungsdienst der Feuerwehren zu lockern. Kreisbrandrat Michael Stahl informiert mit einem Rundbrief die 190 Feuerwehren und die Bürgermeister im Landkreis über die nächsten Schritte für Feuerwehrler.

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