Im Freien üben
Lockerungen für die Feuerwehr
16. Juni 2020, 14:48 Uhr aktualisiert am 16. Juni 2020, 18:41 Uhr
Die Bayerische Staatsregierung hat mit der fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 29. Mai weitere Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen. Daher ist es vertretbar, auch die Vorgaben für den Ausbildungs- und Übungsdienst der Feuerwehren zu lockern. Kreisbrandrat Michael Stahl informiert mit einem Rundbrief die 190 Feuerwehren und die Bürgermeister im Landkreis über die nächsten Schritte für Feuerwehrler.
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