Amtsgericht Cham

Hilfsbereitschaft der Stieftochter ausgenutzt


Weil ein Spielsüchtiger gepumptes Geld der Stieftochter noch nicht zurückbezahlt hat, saß er vor Gericht.

Weil ein Spielsüchtiger gepumptes Geld der Stieftochter noch nicht zurückbezahlt hat, saß er vor Gericht.

Spielsüchtige versuchen unablässig, sich Geld zu beschaffen. Weil sie von Banken und Kreditinstituten irgendwann nichts mehr bekommen, pumpen sie ihre Angehörigen an. Genauso ist es bei einem 63 Jahre alten Chamer gelaufen, der am Donnerstag wegen Betrugs vor Amtsrichter Dr. Thomas Strauß saß. Der Mann hatte trotz offensichtlicher Zahlungsunfähigkeit seine Stieftochter um 6.000 Euro angepumpt und die Rückzahlung binnen drei Monaten schriftlich zugesagt. Tatsächlich hat die Frau bis heute keinen Cent von ihrem Geld wiedergesehen.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat