Bistum Regensburg teilt mit

Öffentliche Gottesdienstfeiern in Bayern ab 4. Mai


Ab 4. Mai sollen Gläubige wieder Gottesdienste besuchen dürfen.

Ab 4. Mai sollen Gläubige wieder Gottesdienste besuchen dürfen.

Von Redaktion idowa

Ab dem 4. Mai finden in Bayern nach aller Voraussicht wieder öffentliche Gottesdienste statt. Die Zahl der Teilnehmer soll begrenzt bleiben und konkrete Schutzmaßnahmen müssen eingehalten werden. Das teilte das Bistum Regensburg am Freitag mit.

Welche Regeln im Einzelnen gelten, könne vermutlich erst nach der Konferenz der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am 30. April festgelegt werden, wie das Bistum weiter erklärt. Der Generalvikar des Bistums Regensburg, Michael Fuchs, erwartet danach einen Beschluss des bayerischen Kabinetts. Die diözesanen Einzelbestimmungen leiten sich wiederum von den freistaatlichen Vorgaben ab.

Den Pfarreien bleibe dann nur eine relativ kurze Vorbereitungszeit. Mann könne jedoch absehen, so Fuchs, dass für die Gottesdienste ab 4. Mai erhöhte Hygienevorschriften gelten werden. Dies betreffe nicht nur den Abstand der Mitfeiernden, sondern auch die Nutzung von Masken, Handschuhen, Desinfektionsmitteln und Markierungshilfen für Wege und Plätze. Für die Schutzmasken sollen die Gottesdienstteilnehmer selbst sorgen, Desinfektionsmittel wird aber vor Ort gestellt.