Plädoyers im Wahlfälschungsprozess:

Mild reicht Karl B. nicht

Verteidigung geht es um mehr als Strafmaß


Er wird das Gericht höchstens mit einer milden Strafe verlassen. Doch im Wahlfälschungsprozess zählt für Karl B. (l.) nur ein Freispruch.

Er wird das Gericht höchstens mit einer milden Strafe verlassen. Doch im Wahlfälschungsprozess zählt für Karl B. (l.) nur ein Freispruch.

Im Wahlfälschungsprozess haben Verteidigung und Staatsanwaltschaft milde Strafen gefordert. Die Staatsanwältin plädiert am Dienstag vor dem Landgericht Regensburg dafür, Spargelbauer Karl B. wegen Wahlfälschung zu verurteilen. Sie fordert aufgrund des langen Verfahrens und der schweren Folgen für den Angeklagten allerdings nur eine Geldstrafe. Die Verteidigung fordert Freispruch. B. und seinen Anwältinnen geht es dabei um mehr als bloß das Strafmaß.

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