Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe prüft Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition
22. April 2024, 13:54 Uhr
Rund eineinhalb Jahre vor der Wahl des nächsten Bundestags stehen die Regeln dafür auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Dieses befasst sich ab Dienstag (10.00 Uhr) in einer zweitägigen mündlichen Verhandlung mit der Wahlrechtsreform, die die Ampel-Koalition im vergangenen Jahr durchgesetzt hat. Ihr Ziel ist es, den bei der Wahl 2021 auf 736 Abgeordnete angewachsenen Bundestag wieder deutlich zu verkleinern.
Mit der Gesetzesänderung wurde die Zahl der Sitze auf 630 gedeckelt. Erreicht werden soll dies durch den Verzicht auf Überhang- und Ausgleichsmandate, die den Bundestag bisher immer weiter anwachsen ließen. Überhangmandate entstanden, wenn eine Partei über die Erststimmen mehr Direktmandate im Bundestag gewann als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden. Diese Überhangmandate durfte sie behalten. Die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate.
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