Prozess in München

Hitlergruß im Biergarten - Geldstrafe für Ex-Polizist


Eine Figur der blinden Justitia.

Eine Figur der blinden Justitia.

Von dpa

Ein ehemaliger Polizist hat am Mittwoch vor dem Amtsgericht München zugegeben, in einem Biergarten den Hitlergruß gezeigt zu haben. Der ehemaligen Polizisten wurde wegen Drogenbesitzes und des Zeigens des Hitlergrußes in einem Biergarten zu einer Geldstrafe von insgesamt 4200 Euro verurteilt.

"Meinem Mandanten ist die Entwicklung seines Fehlverhaltens nicht erklärlich", sagte sein Anwalt. "Er bedauert das zutiefst." Außerdem räumte der Ex-Polizeibeamte über seinen Anwalt ein, im Jahr 2017 Fotos eines gefesselten, nur mit Unterwäsche bekleideten Gefangenen und einen beleidigenden Kommentar, der sich auf dessen schwarze Hautfarbe bezog, per Handy verschickt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor. Der Mann hatte seinen Job im Sommer 2021 gekündigt, nachdem die Ermittlungen gegen ihn aufgenommen worden waren. Das Gericht sprach ihn am Mittwoch der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig, des Drogenbesitzes und -erwerbs sowie der Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen. Das Gericht verhängte 280 Tagessätze zu 15 Euro.

Es kam zum Prozess, weil der Polizeibeamte Widerspruch gegen einen Strafbefehl eingereicht hat. Die übrigen Punkte - wie das Zeigen des Hitlergrußes im Jahr 2018 - hatte er nicht bestritten.

Die Vorwürfe gegen den 1989 geborenen Münchner, der inzwischen als Fitnesstrainer arbeitet, waren im Rahmen der Ermittlungen im Drogenskandal bei der Polizei ans Licht gekommen. Auch ihm wird in dem Zusammenhang Drogenbesitz vorgeworfen. Er habe seit Anfang 2017 "regelmäßigen Umgang mit Betäubungsmitteln, namentlich Kokain und Cannabis" gehabt, heißt es in einem Strafbefehl gegen ihn, den der Staatsanwalt, die eine Geldstrafe von 310 Tagessätzen zu 15 Euro gefordert hatte.

Der Mann hatte die Vorwürfe gegen ihn weitgehend eingeräumt und sich bei dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und seinen ehemaligen Kollegen entschuldigt "für das Bild, das ich von dem Beruf nun in die Öffentlichkeit getragen habe".

Eine rassistische Gesinnung bestritt der 32-Jährige, der seit dem vergangenen Jahr kein Polizist mehr ist, entschieden. Er räumte allerdings über seinen Anwalt auch ein, im Jahr 2017 Fotos eines gefesselten, nur mit Unterwäsche bekleideten Gefangenen und einen beleidigenden Kommentar, der sich auf dessen schwarze Hautfarbe bezog, per Handy verschickt zu haben.

Die Vorwürfe gegen den Angeklagten sind kein Einzelfall. Das bayerische Landeskriminalamt (LKA) ermittelte im vergangenen Jahr in zwölf Fällen wegen des Verdachts der Volksverhetzung oder der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gegen Polizisten. Im laufenden Jahr werden nach Angaben einer LKA-Sprecherin "derzeit in einem niedrigen einstelligen Bereich" Ermittlungen wegen des Verdachts der Volksverhetzung geführt. Insgesamt ermittelte das bayerische LKA im vergangenen Jahr in 1500 Fällen wegen verschiedenster Straftaten gegen Polizisten.