Meinung

Geheimdienst-Urteil

BND an der kurzen Leine


Mit einer Klage in Karlsruhe weisen Journalisten den Bundesnachrichtendienst in die Schranken.

Mit einer Klage in Karlsruhe weisen Journalisten den Bundesnachrichtendienst in die Schranken.

Und wieder hat die Bundesregierung in Karlsruhe Nachhilfe in Sachen Grundrechte bekommen. Es mag irritierend klingen, doch erstmals hat das Bundesverfassungsgericht ohne Wenn und Aber festgestellt, dass Deutschland die Grundrechte auch im Ausland zu achten hat. Und das gilt selbst für den Bundesnachrichtendienst. Doch so bedeutend das gestrige Urteil ist: Es heißt nicht, dass die Richter dem BND den Stecker gezogen, die Augen verbunden und die Ohren verschlossen haben. Die Kundschafter können weiter mithören und mitlesen. Dafür allerdings muss es klare Regeln geben, was wie und zu welchem Zweck abgefangen, ausgewertet und an befreundete Staaten weitergegeben wird.

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