Infektionsschutz in Praxen
Notwendige Behandlungen sind erlaubt
6. April 2020, 17:00 Uhr aktualisiert am 6. April 2020, 17:00 Uhr
Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat kürzlich "Erläuterungen zu den Beschränkungen für Firmen und Freiberufler während der Coronakrise" veröffentlicht. Darin wird erklärt, was durch die Allgemeinverfügungen erlaubt ist und was nicht. Im Gesundheitsbereich weiter betrieben werden dürfen unter anderem Arztpraxen, Apotheken und Praxen, in denen sogenannte medizinisch notwendige Leistungen verabreicht werden, wie beispielsweise Heilpraktiker oder Physiotherapeuten. Darunter fällt auch der Further Osteopath Daniel Dierlmeier.
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