Infektionsschutz in Praxen

Notwendige Behandlungen sind erlaubt

Es bestehen aber hohen Anforderungen - Für Dierlmeier nichts Neues


Wo's geht, wird der Mindestabstand zum Patienten von eineinhalb auf zwei Meter ausgedehnt. So wie hier für Gespräche zwischen Patient (im Sessel) und der Mitarbeiterin an der Rezeption (links).

Wo's geht, wird der Mindestabstand zum Patienten von eineinhalb auf zwei Meter ausgedehnt. So wie hier für Gespräche zwischen Patient (im Sessel) und der Mitarbeiterin an der Rezeption (links).

Das Bayerische Wirtschaftsministerium hat kürzlich "Erläuterungen zu den Beschränkungen für Firmen und Freiberufler während der Coronakrise" veröffentlicht. Darin wird erklärt, was durch die Allgemeinverfügungen erlaubt ist und was nicht. Im Gesundheitsbereich weiter betrieben werden dürfen unter anderem Arztpraxen, Apotheken und Praxen, in denen sogenannte medizinisch notwendige Leistungen verabreicht werden, wie beispielsweise Heilpraktiker oder Physiotherapeuten. Darunter fällt auch der Further Osteopath Daniel Dierlmeier.

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