Kommunikation das A und O

Vollzugslockerungen in der JVA nicht möglich


Die Ausgangsbeschränkungen gelten auch für die Insassen der JVA, bei denen Vollzugslockerungen in Form von Ausgang oder Hafturlaub geplant waren.

Die Ausgangsbeschränkungen gelten auch für die Insassen der JVA, bei denen Vollzugslockerungen in Form von Ausgang oder Hafturlaub geplant waren.

Viele von uns fühlen sich in diesen Tagen durch die Ausgangsbeschränkungen eingesperrt. Für rund 730 Menschen in der Justizvollzugsanstalt galt das schon vorher, aber während der Corona-Krise erst recht. Vor allem für jene etwa 50 unter ihnen, bei denen eigentlich jetzt Vollzugslockerungen in Form von Ausgang oder Hafturlaub angestanden hätten. "All diese Maßnahmen sind wegen der Infektionsgefahr jetzt vorübergehend ausgesetzt", erklärt stellvertretender Anstaltsleiter Marcus Hegele auf Anfrage der Redaktion.

Jetzt weiterlesen mit

  • alle Artikel auf idowa.de in voller Länge und deutlich weniger Werbung
  • als Abonnent unterstützen Sie Journalismus in Ihrer Region
  • einen Monat für 0,99 Euro testen, danach 9,90 Euro im Monat